Wenn der geschätzte Betrag des Wertminderungsaufwands größer ist als der Buchwert des zugehörigen Vermögenswerts, hat ein Unternehmen nur dann eine Schuld anzusetzen, wenn dies von einem anderen Standard verlangt wird.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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