Um die in Paragraph 1 genannte Zielsetzung zu erreichen,
a) |
verpflichtet dieser IFRS ein Unternehmen (das Mutterunternehmen), das ein oder mehrere andere Unternehmen (Tochterunternehmen) beherrscht, zur Vorlage eines Konzernabschlusses, |
b) |
definiert dieser IFRS den Grundsatz der Beherrschung und legt Beherrschung als Grundlage der Konsolidierung fest, |
c) |
regelt dieser IFRS, wie der Grundsatz der Beherrschung anzuwenden ist, um festzustellen, ob ein Investor ein Beteiligungsunternehmen beherrscht und es somit konsolidieren muss, |
d) |
enthält dieser IFRS die Bilanzierungsvorschriften für die Aufstellung von Konzernabschlüssen und |
e) |
definiert dieser IFRS den Begriff der Investmentgesellschaft und legt eine Ausnahme von der Konsolidierung bestimmter Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft fest. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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