Eine gemeinschaftliche Vereinbarung weist die folgenden Merkmale auf:
a) |
Die Parteien sind durch eine vertragliche Vereinbarung gebunden (siehe Paragraphen B2–B4). |
b) |
In der vertraglichen Vereinbarung wird zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung der Vereinbarung zugewiesen (siehe Paragraphen 7–13). |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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