Hat der Vermögenswert oder die Schuld eine festgelegte (vertragliche) Laufzeit, muss ein Eingangsparameter der Stufe 2 für so gut wie die gesamte Laufzeit des Vermögenswerts oder der Schuld beobachtbar sein. Eingangsparameter der Stufe 2 beinhalten:

 

a)

an aktiven Märkten für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden notierte Preise,

 

b)

an nicht aktiven Märkten für identische oder ähnliche Vermögenswerte oder Schulden notierte Preise,

 

c)

andere Eingangsparameter als notierte Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld beobachtbar sind, z. B.:

i)

in üblichen Intervallen beobachtbare Zinssätze und Renditekurven,

ii)

implizite Volatilitäten und

iii)

Kreditspreads.

 

d)

marktgestützte Eingangsparameter.

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