Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 49
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Das allgemeine Bewertungsmodell GMM, das auch als Building Block Approach geläufig ist, beinhaltet vier Bewertungsbausteine, die im Rahmen eines unternehmensspezifischen Wertansatzes zu ermitteln sind.
Bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen wird dabei der Erwartungswert der künftigen Ein- und Auszahlungen diskontiert und mit einem Risikoaufschlag versehen. Zusätzlich zum so entstehenden Erfüllungswert ist ggf. als weiterer Bestandteil bei der Bewertung eine vertragliche Servicemarge zu berücksichtigen, die dazu führt, dass kein anfänglicher Gewinn ausgewiesen wird (IFRS 17.38).
Tz. 50
Stand: EL 54– ET: 10/2024
IFRS 17.32 regelt im Einzelnen die Bausteine zur Bewertung einer GIC beim erstmaligen Ansatz als Summe aus
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dem Erfüllungswert (fulfilment cash flows, FCF), bestehend aus
- den erwarteten, für die Vertragserfüllung erforderlichen Zahlungsströmen (Erfüllungs-Zahlungsströme); diese Rückstellung ist in anderem Kontext (US-GAAP oder Solvency II) auch als Best Estimate Liability (BEL) geläufig;
- Diskontierung der so ermittelten Zahlungsströme zwecks Ermittlung des Barwerts;
- Risikozuschlag (Risk Adjustment, RA);
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2) |
und vertraglicher Servicemarge (Contractual Service Marge, CSM), also dem erwarteten noch nicht realisierten Gewinn, der erst über die Laufzeit vereinnahmt werden darf und daher abzugrenzen ist (IFRS 17.32; vgl. Ewelt-Knauer et al. 2018, S. 201). Eine bei Zugang negative CSM (Drohverlustrückstellung, loss component, LC) ist hingegen sofort als Aufwand zu erfassen. |
Tz. 51
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Das Konzept der Abgrenzung der erwarteten Gewinne über eine vertragliche Servicemarge überträgt die Vorgehensweise von IFRS 15 auf den Dienstleistungsbestandteil (= Versicherungsleistung) von Versicherungsverträgen, während die Bewertung von Finanzbestandteilen den Grundsätzen von IFRS 9 und IFRS 13 folgt (vgl. Ellenbürger, 2018, Tz. 60).
Tz. 52
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die in der Bilanz anzusetzenden versicherungstechnischen Rückstellungen, die durch die vier Bausteine ermittelt werden, lassen sich einteilen in eine
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Deckungsrückstellung, dh., eine prospektive Rückstellung für die zukünftige Versicherungsleistung (liability for remaining coverage, LRC) sowie eine |
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Schadenrückstellung, dh. eine Rückstellung für bereits eingetretene Schäden (liability for incurred claims, LIC). |
(Im Einzelnen vgl. Tz. 81, 83, 105; vgl. Ewelt-Knauer et al., 2018, S. 201).