Tz. 21

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Werden Finanzierungsmischformen, wie zB Wandelschuldverschreibungen, von einem Unternehmen in Anspruch genommen, kann sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien durch einseitige Willenserklärungen einzelner Gläubiger verändern. So verbriefen zB Wandelschuldverschreibungen dem Gläubiger das Recht, innerhalb einer vorgegebenen Frist und einem vorab festgelegten Umtauschverhältnis sowie eventuell unter Zuzahlung eines bestimmten Geldbetrages die Obligation in Aktien umzutauschen (vgl. zu Wandelschuldverschreibungen Perridon et al., 2017, S. 471ff.). Diese potenziellen Aktien können den künftigen Vermögensanspruch der bisherigen Aktionäre verwässern und sind insofern für Prognosen, die auf EPS-Rechnungen basieren, relevant (vgl. Busse von Colbe et al. (Hrsg.), 2000, Tz. 158ff.; Goldsticker/Agrrawal, Financial Analysts Journal 1999, S. 51ff.; Neill/Pfeiffer, Financial Analysts Journal 1999, S. 58ff.). Nach IAS 33.30 sind daher neben den unverwässerten auch verwässerte EPS für jede ausgegebene Aktiengattung verpflichtend zu präsentieren und zwar ungeachtet der Unterschiedshöhe.

 

Tz. 22

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Um die verwässerten EPS zu ermitteln, sind grundsätzlich Zähler- und Nennerkorrekturen erforderlich (if-converted method):

  • Im Zähler ist das Periodenergebnis um die Auswirkungen aller potenziell verwässernden Aktien zu korrigieren (IAS 33.32 (a)).
  • Im Nenner ist die Anzahl der ausstehenden Aktien um die verwässernden potenziellen Aktien zu erhöhen (IAS 33.32 (b)).
 

Tz. 23

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Die Korrektur des Periodenergebnisses zB um Zinsaufwendungen von Wandelanleihen und um Aufwendungen oder Erträge, die durch den Umtausch der verwässernden potenziellen Aktien in Aktien entstünden, hat unter expliziter Berücksichtigung der hieraus resultierenden Steuereffekte zu erfolgen (IAS 33.33). Indirekt kann der Umtausch der potenziellen Aktien durch das so veränderte Periodenergebnis zusätzliche Veränderungen induzieren. Wenn das gestiegene Periodenergebnis zu höheren Aufwendungen zB aufgrund von erfolgsorientierten Gehaltszahlungen führt, sind auch solche sekundären Effekte bei der Ermittlung der verwässerten Ergebnisgröße zu beachten (IAS 33.35).

Einführendes Beispiel zur Berechnung der verwässerten EPS:

 
Periodenergebnis nach Steuern 2021 2.000 GE
Anzahl der Aktien 2021 400 Stück
Unverwässerte EPS 2021 2.000 GE/400 Stück = 5 GE/Stück
Anzahl ausgegebener Wandelanleihen 100 Stück
Nennwert der Wandelanleihen 100 GE
Zinssatz auf Wandelanleihe 5 %
Umtauschverhältnis der Wandelanleihe 1 Wandelanleihe : 1 Aktie
Unternehmenssteuersatz 30 %
Nach-Steuer Zinsaufwand für die Wandelanleihe (100 Stück × 100 GE) × 5 % × (1–0,3) = 350 GE
Verwässertes Ergebnis 2021 2.000 GE + 350 GE = 2.350 GE
Angepasste Anzahl der Aktien 400 Stück + 100 Stück = 500 Stück
Verwässerte EPS 2021 2.350 GE/500 Stück = 4,7 GE/Stück

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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