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1. Hierarchisierung der Inputparameter der Bewertungsmethoden

Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Dr. Kathrin Köhling
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Tz. 65

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

IFRS 13 legt einen besonderen Wert auf die Herkunft der Inputparameter für die zuvor skizzierten Bewertungsmethoden, weshalb die Möglichkeiten zur Ermittlung der Inputparameter ausführlich dargestellt und kategorisiert werden (vgl. Tz. 67–93a). Der Standardsetter unterscheidet im Wesentlichen zwischen relevanten beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputparametern, wobei der Umfang beobachtbarer Inputparameter möglichst groß und der der nicht beobachtbaren Inputparameter möglichst klein sein soll (IFRS 13.67). Die Maximierung beobachtbarer Einflussgrößen fördert hierbei eine glaubwürdige Darstellung des Fair Value und dient der Objektivierung des Wertansatzes (vgl. Deloitte, iGAAP 2018, S. 386). Als beobachtbar gelten Inputparameter, sofern sie sich aus Marktdaten ableiten lassen und zudem den Annahmen entsprechen, die auch weitere Marktteilnehmer der objektspezifischen Preissetzung zugrunde legen würden (IFRS 13, Appendix A; IFRS 13.BC173). Zur Verdeutlichung der Bevorzugung beobachtbarer Einflussgrößen implementiert der IASB statt der bisherigen Verfahrenshierarchie eine dreistufige Inputparameterhierarchie, bei der nicht anzupassende originäre Marktwerte für identische Vermögenswerte und Schulden auf der ersten Ebene die höchste Priorität und nicht beobachtbare Inputparameter auf der dritten Ebene die geringste Priorität haben (IFRS 13.72). Dazwischen sind auf der zweiten Ebene solche Inputfaktoren anzusiedeln, die direkt oder indirekt beobachtet werden können und keine Inputparameter der ersten Ebene sind (IFRS 13.81). Durch die Trennung in beobachtbare Inputparameter, die auf Marktdaten beruhen, und nicht beobachtbare Inputparameter, für die keine Marktdaten verfügbar sind, wird die angestrebte Marktobjektivierung des IASB in IFRS 13...

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