Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
Tz. 36
Stand: EL 32 – ET: 5/2017
Nach IFRS 3.2(a) ist die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen (joint arrangements) im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgeschlossen. Durch das Annual Improvement Projekt 2011–2013 wurde IFRS 3.2(a) insofern geändert, als dass klargestellt wurde, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen (joint arrangements) ausgeschlossen ist und nicht nur die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures). Durch das Annual Improvements Project 2009 hat der IASB klargestellt, dass dieser Fall auch nicht vom Anwendungsbereich des IFRS 2 abgedeckt ist (IFRS 2.5). Dies wäre eine nicht beabsichtigte Änderung durch IFRS 3 (rev. 2008) gewesen (IFRS 2.BC24C).
Tz. 37
Stand: EL 32 – ET: 5/2017
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass eine gemeinsame Beherrschung (joint control) eines Unternehmens durch zwei oder mehrere Parteien als Voraussetzung für ein Gemeinschaftsunternehmen nur dann vorliegt, wenn die strategischen finanziellen sowie operativen Entscheidungen hinsichtlich der wirtschaftliche Tätigkeiten durch die Vertragsparteien einstimmig beschlossen werden müssen (IFRS 11 Appendix A). Besteht keine vertragliche Vereinbarung zur einstimmigen Beschlussfassung, liegt kein Gemeinschaftsunternehmen iSv. IFRS 11 vor. In diesem Fall entsteht durch den Unternehmenszusammenschluss kein Gemeinschaftsunternehmen und es ist anhand der Kriterien in IFRS 3 zu ermitteln, welche Partei einen beherrschenden Einfluss auf das entstehende Unternehmen ausüben kann und damit IFRS 3 anzuwenden hat (IFRS 3.BC59-BC61; zum beherrschenden Einfluss ausführlich vgl. Tz. 70 ff.).
Tz. 38
Stand: EL 32 – ET: 5/2017
Die Bilanzierung der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen in den Abschlüssen der übergeordneten Unternehmen (Partnerunternehmen) sowie die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen Gemeinschaftsunternehmen entstehen, also die Bilanzierung auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens, ist Gegenstand von IFRS 11.