Tz. 12

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

Der Restwert ist der geschätzte Nettobetrag, den das Unternehmen gegenwärtig nach Abzug der Veräußerungskosten für den Vermögenswert erhalten würde, wenn dieser bereits das Alter und den Zustand hätte, wie es bzw. er für das Ende der Nutzungsdauer erwartet wird (IAS 16.6).

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