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2. Beendigung der Vollkonsolidierung bei Verlust der Beherrschung

Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
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Tz. 333

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Sofern ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheidet, ist dieses Unternehmen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. In IFRS 10.B98 (a) sind folgende Teilschritte zur Beendigung der Kapitalkonsolidierung definiert:

  1. Die Vermögenswerte (inkl. Goodwill) und Schulden des Tochterunternehmens sind zum Buchwert auszubuchen;
  2. ein ggf. vorhandener nicht beherrschender Anteil am bisherigen Tochterunternehmen (inkl. der auf ihn entfallende Bestandteil der im Eigenkapital erfassten Beträge (des sog. other comprehensive income)) ist zum Buchwert auszubuchen (vgl. Tz. 360 ff.).
 

Tz. 334

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Hierbei ist allerdings nicht der Beteiligungsbuchwert aus dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens zu eliminieren, sondern die Vermögenswerte und Schulden (sog. Einzelveräußerungsfiktion) aus Sicht des Konzerns. Die abgehenden Vermögenswerte und Schulden sind – vereinfacht – zu einem Abgangswert zusammenzufassen und der erhaltenen Gegenleistung bzw. dem Veräußerungserlös gegenüberzustellen. Des Weiteren sind u. a. Effekte aus dem OCI recycling zu berücksichtigen. Der sich ergebende Endkonsolidierungseffekt ist ergebniswirksam zu erfassen (vgl. Tz. 329 und 353ff.).

 

Tz. 335

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Die bisher im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminierten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Tochterunternehmen sind mit seinem vollständigen Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis wieder in die Konzernbilanz aufzunehmen, da sie nun gegenüber Dritten bestehen (zur Weiterführung der Schuldenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vgl. Tz. 376 u. 378).

 

Tz. 336

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Die Forderungen (Verbindlichkeiten) der verbleibenden Konzernunternehmen gege...

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