Tz. 24

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Für die Ermittlung der verwässernden potenziellen Aktien sind alle potenziellen Aktien zu berücksichtigen, sofern ihre Berücksichtigung zu einer Verwässerung der EPS führt (IAS 33.31). Als Umwandlungszeitpunkt wird gem. IAS 33.36 entweder der Beginn des Berichtszeitraums oder der Emissionszeitpunkt der potenziellen Aktien, falls dieser später liegt, angenommen (vgl. Tz. 29).

 

Tz. 25

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

In die verwässerte EPS-Berechnung sind grundsätzlich auch solche potenziellen Aktien einzubeziehen, die von Tochter-, Gemeinschaftsunternehmen oder von assoziierten Unternehmen ausgegeben wurden, aber (wahlweise) das Recht auf den Bezug von Aktien des Mutterunternehmens beinhalten (IAS 33.A11 (b)).

 

Tz. 26

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Ist die Aktienausgabe von bestimmten Situationen, wie zB von der Höhe des Periodenergebnisses, abhängig, so sind diese in die verwässerte EPS-Rechnung einzubeziehen, wenn diese Bedingungen eingetreten sind. Bedingt emissionsfähige Aktien werden bereits ab Periodenbeginn bzw. (falls später) ab dem Zeitpunkt als ausstehend angesehen, an dem die Vereinbarung getroffen wurde (IAS 33.52). Sind stichtagsübergreifende Bedingungen vereinbart, so sind die bedingten Aktien nur insoweit zu berücksichtigen, wie sie auszugeben wären, wenn lediglich die bis zum Periodenende erfüllten Bedingungen berücksichtigt werden (IAS 33.53). Gleiches gilt bei bedingt emissionsfähigen potenziellen Aktien wie zB bedingten Optionen (IAS 33.57).

 

Tz. 27

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Ist der Umtausch zB von Optionsscheinen oder Bezugsrechten in Aktien mit der Zuzahlung eines Entgeltes verbunden, so ist der zufließende Betrag für die EPS-Berechnung nach IAS 33.45 explizit zu berücksichtigen. Entspricht die Zuzahlung der Höhe des beizulegenden Zeitwertes der bisher ausgegebenen Aktien, wirkt der Umtausch von Optionsscheinen oder Bezugsrechten in Aktien nicht verwässernd. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Zuzahlungsbetrag zur Gewinn­erzielung verwendet wird und der hieraus zusätzlich erwirtschaftete Gewinn den bisherigen EPS entspricht. Ist jedoch die Zuzahlung für den Umtausch geringer als der beizulegende Zeitwert, so wird sich annahmegemäß die bisherige EPS-Größe vermindern. Die potenziellen Aktien wirken somit verwässernd. Der beizulegende Zeitwert wird über den durchschnittlichen Marktpreis der Aktien des Unternehmens ermittelt.

 

Tz. 28

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Um den Verwässerungseffekt aus dem Umtausch von Optionsscheinen oder Bezugsrechten zu bestimmen, wird zunächst der Gesamtbetrag der Zuzahlungen berechnet, der dem Unternehmen aus der Ausübung der Instrumente zufließen würde. Anschließend wird auf der Basis des durchschnittlichen Marktpreises der in der Periode ausstehenden Aktien die Aktienanzahl ermittelt, die aus der Gesamthöhe der Zuzahlung erworben werden könnte. Es wird somit angenommen, dass die aus der Ausübung erhaltenen Mittel vollständig dazu eingesetzt würden, so viele der hypothetisch neu ausgegebenen Aktien zurückzukaufen wie möglich. Die nicht zurückgekauften Aktien werden wie Gratisaktien behandelt. Könnten durch die eingenommenen Mittel sämtliche Aktien direkt zurückgekauft werden, entspricht die Zuzahlung genau dem Marktpreis der potenziellen Aktien, so dass keine verwässernde Wirkung zu berücksichtigen ist. Dieses Verfahren wird als treasury stock method bezeichnet. Im Gegensatz zu der if-converted method, die zB bei Wandelanleihen zum Einsatz kommt, wird der verwässerungsmindernde Effekt aus der angenommenen Ausübung nicht durch eine Erhöhung des Zählers sowie des Nenners, sondern durch einen verminderten Anstieg des Nenners berücksichtigt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur ein Teil der ökonomisch wirksamen Verwässerung erfasst wird, da eine Kontinuität des Aktienkurses unterstellt wird. Steigt der Aktienkurs im Zeitablauf, so wirkt auch eine Option mit einem momentan inneren Wert von null verwässernd auf die Vermögensposition der Altaktionäre. Diese "ökonomische Verwässerung" ließe sich grundsätzlich über geeignete optionspreistheoretische Verfahren auch ex ante erfassen (vgl. Core et al., The Accounting Review 2002, 627ff.; Scott/Wier, CAR 2000, S. 303ff.).

Beispiel zur Berechnung der verwässerten EPS aufgrund von Optionsscheinen:

 
Periodenergebnis nach Steuern 2021 1.800 GE
Anzahl der Aktien 2021 300 Stück
Unverwässerte EPS 2021 1.800 GE/300 Stück = 6 GE/Stück
Durchschnittlicher Marktpreis der Aktien 150 GE/Stück
Anzahl der ausgegebenen Optionsscheine 50 Stück
Bezugsverhältnis und Ausübungskurs 1 Optionsschein : 1 Aktie zu 100 GE/Stück
Anzahl der Aktien, die hypothetisch zum durchschnittlichen Kurs zurückgekauft werden könnten (50 Stück × 100 GE/Stück)/ 150 GE/Stück = 33,3 Stück
Anzahl der Aktien, die "unentgeltlich" ausgegeben worden wären 50 Stück – 33,3 Stück = 16,7 Stück
Anzahl der Aktien für die Berechnung der verwässerten EPS 300 Stück + 16,7 Stück = 316,7 Stück
Verwässerte EPS 2021 1.800 GE/316,7 Stück = 5,68 GE/Stück
 

Tz. 29

St...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?