Tz. 16

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Der IASB hat mit der in IAS 41 enthaltenen Definition eine sehr allgemeine Umschreibung des Begriffs "landwirtschaftliche Tätigkeit" gewählt und auf eine gesonderte Definition einzelner Bereiche, wie bspw. der Viehzucht, des Weinbaus oder der Forstwirtschaft verzichtet. Gemäß IAS 41.5 liegt eine landwirtschaftliche Tätigkeit (agricultural activity) vor, wenn ein Unternehmen die biologische Transformation (biological transformation) oder Ernte (harvest) biologischer Vermögenswerte betreibt, um diese zu verkaufen, in landwirtschaftliche Erzeugnisse oder in zusätzliche biologische Vermögenswerte umzuwandeln. Die Definition stellt auf drei Merkmale ab, die charakteristisch für alle unter IAS 41 fallende Bereiche sind (IAS 41.6):

  • Die Fähigkeit biologischer Vermögenswerte zur biologischen Transformation. Diese ist in IAS 41.5 definiert als Prozess mit den Phasen des Wachstums, der Rückentwicklung, der Fruchtbringung und der Vermehrung, der qualitative und/oder quantitative Änderungen eines biologischen Vermögenswerts verursacht. Die den lebenden Pflanzen und Tieren inhärente Fähigkeit zur biologischen Transformation bildet in der Landwirtschaft die Basis künftigen wirtschaftlichen Nutzens (vgl. statt vieler Währisch, in: Heuser/Theile, 6. Aufl., Kap. 21, Tz. 20).
  • Das gezielte Management der Veränderungsprozesse. Management bedeutet in diesem Zusammenhang die gezielte Förderung der Veränderungsprozesse durch Verbesserung oder Stabilisierung der dazu erforderlichen Bedingungen wie bspw. Feuchtigkeit, Helligkeit oder Bereitstellung der entsprechenden Nahrung bzw. Düngung (vgl. statt vieler Kümpel et al., in: Thiele/von Keitz/Brücks, 36. Erg.-Lfg. März 2018, IAS 41, Tz. 109).
  • Die Messung der Transformation bzw. der Ernte. Ein Bestandteil des Managementprozesses ist die Messung und Überwachung der Änderung der Qualität (bspw. Reifegrad, Fettgehalt, Dichte oder Faserstärke) und Quantität (bspw. Gewicht, Anzahl wachsender Früchte oder Faserlänge) biologischer Vermögenswerte als Resultat der Transformation (vgl. Eberhartinger/Wiedermann-Ondrej, in: MünchKommBilR, 2. Erg.-Lfg. September 2010, IAS 41, Tz. 5).

Das Management des Veränderungsprozesses ist als das zentrale Abgrenzungsmerkmal zu anderen Aktivitäten (wie zB dem Betrieb eines Safari-Parks oder eines Zoos) anzusehen (vgl. PwC, Manual of accounting 2021, FAQ 33.12.2; Deloitte, iGAAP 2020, Kap. A38, Tz. 2‐1). Tätigkeiten, die lediglich die Ausbeutung von Ressourcen bzw. den Abbau biologischer Vermögenswerte ohne weitere Maßnahmen zu deren vorheriger oder späterer biologischer Transformation zum Inhalt haben, sind ebenfalls keine landwirtschaftlichen Tätigkeiten iSv. IAS 41. So werden die Hochseefischerei oder die Rodung bestehender Wälder ohne anschließende Wiederaufforstungsmaßnahmen explizit nicht vom Anwendungsbereich des IAS 41 erfasst (IAS 41.6; vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, in: Haufe IFRS-Kommentar, 19. Aufl., § 40, Tz. 5; Eberhartinger/Wiedermann-Ondrej, in: MünchKommBilR, 2. Erg.-Lfg. September 2010, IAS 41, Tz. 4; Kümpel et al., in: Thiele/von Keitz/Brücks, 36. Erg.-Lfg. März 2018, IAS 41, Tz. 112; Währisch, in: Heuser/Theile, 6. Aufl., Kap. 21, Tz. 21).

 

Tz. 17

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

(einstweilen frei)

 

Tz. 18

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Die nachfolgende Übersicht (Tab. 1) gibt einen Überblick über weitere, von IAS 41 erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten in Bezug auf Tiere und Pflanzen; sie ist jedoch nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen:

 
Von IAS 41 erfasste Tätigkeiten Nicht von IAS 41 erfasste Tätigkeiten
Viehzucht Unterhalt eines Pferderennstalls
Fischzucht Betrieb eines Aquariums
Anbau und Zucht von Pflanzen Entwicklung einer neuen Pflanzensorte im ­Labor (ggf. immaterieller Vermögenswert); die Vermehrung einer neu gezüchteten Pflanzensorte zwecks Vermarktung fällt hingegen unter IAS 41.
Forstwirtschaft Aufforstungsmaßnahmen zur Erlangung von Emissionszertifikaten, ohne dass der Wald weiter bewirtschaftet wird; Unterhalt eines Waldes (ohne forstwirtschaftliche Aktivitäten) auf einem Grundstück, das für künftige Immobilienprojekte genutzt werden soll.
Weinanbau, Getreideanbau Unterhalt von Naherholungsgebieten

Tab. 1: Tätigkeiten in Bezug auf Tiere und Pflanzen und ihre Erfassung durch IAS 41

 

Tz.  18a

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Liegt eine landwirtschaftliche Tätigkeit iSv. IAS 41.5 vor, werden gem. IAS 41.7 zwei Arten von Vermögenswerten – sog. landwirtschaftliche Vermögenswerte – unterschieden (vgl. hier und im Folgenden dieser Tz. Währisch, in: Heuser/Theile, 6. Aufl., Kap. 21, Tz. 22; Eberhartinger/Wiedermann-Ondrej, in: MünchKommBilR, 2. Erg.-Lfg. September 2010, IAS 41, Tz. 7.):

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden landwirtschaftlichen Vermögenswerten liegt in der Fähigkeit zur biologischen Transformation. Während biologische Vermögenswerte zu dieser Transformation fähig sind, ist dies bei land...

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