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3. Effekte von Auf- oder Abstockung auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
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Tz. 400

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) keine expliziten Regelungen zur Bilanzierung der für das betroffene Tochterunternehmen erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen bei Auf- und Abstockungen von Beteiligungen ohne Statuswechsel. Allerdings hat der IASB im Rahmen seines Annual Improvements Projects 2010 festgestellt, dass es keiner Klarstellung bedarf, da die Regelungen in IAS 27 (amend. 2008) (und IAS 21) eindeutig eine erfolgsneutrale Umgliederung der Eigenkapitalpositionen bei Auf- oder Abstockung ohne Statuswechsel erfordern (vgl. IASB Update, May 2009, S. 4). Dies gilt auch nach IFRS 10 und wird im Folgenden am Beispiel einer Aufstockung verdeutlicht (zu einem Beispiel einer Abstockung vgl. EY, International GAAP 2023, Kap. 7, Abschn. 4.1).

 

Tz. 401

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

 
Praxis-Beispiel

Ein Mutterunternehmen (MU) hält 80 % der Anteile eines Tochterunternehmens. Das Mutterunternehmen erwirbt für 500 GE weitere 10 % der Anteile. Zum Zeitpunkt der Aufstockung beträgt das Reinvermögen zu Konzernbuchwerten 4.000 GE. Erfolgsneutral im Eigenkapital (im other comprehensive income, OCI) sind Werterhöhungen von Finanzinstrumenten (financial assets at fair value through OCI) iHv. 1.000 GE erfasst. Der Buchwert des 20 %igen nicht beherrschenden Anteils (non-controlling interest, NCI) beträgt 800 GE (inkl. ihres Anteils an der erfolgsneutral erfassten Werterhöhung). Es ergibt sich folgende Bilanzierung:

Abb. 12: Erfassung der Aufstockung mit Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Erträge und Aufwendungen

 

Tz. 402

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Auflösung kumulierter Währungsdifferenzen für Tochterunternehmen. Gemäß IAS 21.48C sind bei Abstockung, dh. bei teilweiser Veräußerun...

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