Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch
Tz. 82
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Das Eigenkapital (equity) ist im Conceptual Framework nur sehr allgemein definiert. Es ergibt sich nach CF.4.63 als Residualgröße, die nach der Verrechnung von Vermögenswerten (assets) und Schulden (liabilities) eines Unternehmens verbleibt. Eigenkapitalansprüche sind somit Ansprüche gegen das Unternehmen, die nicht die Definition einer Schuld erfüllen. Die Ansprüche können durch Verträge, gesetzliche Regelungen oder auf anderem Wege entstehen (CF.4.64).
Tz. 83
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Die Eigenkapitaldefinition gilt rechtsformunabhängig (CF.4.67). Gleichwohl kann die Gliederung des Eigenkapitals je nach Rechtsform unterschiedlich sein (CF.4.20). Maßgeblich für die Gliederung sind vorbehaltlich von Einzelregelungen (zB IAS 1.53) die Informationsinteressen der Rechnungslegungsadressaten. Die Informationsinteressen der Rechnungslegungsadressaten werden ihrerseits von den rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen beeinflusst: Demnach sind zB die gesetzlichen Rücklagen, die besonderen Verwendungsbeschränkungen unterliegen, unter Informationsgesichtspunkten uE gesondert auszuweisen (CF.4.21 vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 1, Tz. 112). Das Eigenkapital kann trotz seines Residualcharakters in verschiedene Klassen eingeteilt werden, die unterschiedliche Rechte in Bezug auf Dividenden, die Partizipation an den Erlösen aus der Liquidation oder andere Eigenkapitalansprüche umfassen (vgl. CF.4.65). Die verschiedenen Eigenkapitalklassen sollten bei der Untergliederung des Eigenkapitals in der Bilanz berücksichtigt werden.
Tz. 84
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Die Höhe des Eigenkapitals (equity) hängt angesichts seines Residualcharakters von der Bewertung der Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities) ab. Nur im Ausnahmefall entspricht das bilanzielle Eigenkapital der Börsenkapitalisierung.
Tz. 85
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Das Conceptual Framework enthält über die allgemeinen Definitionen hinaus keine spezifischen Regelungen zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Diese Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig. Probleme ergeben sich vor allem bei Finanzinstrumenten (zB zusammengesetzte Finanzinstrumente, mezzanine Finanzinstrumente oder derivative Finanzinstrumente), die sowohl Komponenten des Eigen- als auch des Fremdkapitals enthalten und vermehrt individuell strukturiert angeboten werden (vgl. Baetge/Brüggemann, DB 2005, S. 2144; Baetge/Kirsch/Thiele, 14. Aufl., S. 532f.). Für die Klassifizierung dieser Finanzinstrumente ist auf die konkreten Regelungen des IAS 32 abzustellen (vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.), in: Haufe IFRS-Komm., 16. Aufl., § 20, Tz. 4f.). Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital wird derzeit durch den IASB grundlegend in dem Forschungsprojekt "Financial Instruments with Characteristics of Equity" aufgearbeitet.