Dr. Stefan Bischof, Prof. Dr. Sven Sterzenbach
Tz. 18
Stand: EL 45 - ET: 11/2021
Beispiel 1:
Ein Unternehmen hat über das gesamte Jahr 01 hinweg folgendes Fremdkapital zur Verfügung:
Darlehen 1 |
= 10 Mio. EUR, Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 12 % |
Darlehen 2 |
= 20 Mio. EUR, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 8 % |
Kontokorrentkredit |
= 3 Mio. EUR, variabler Zins |
durchschnittliche Kreditsumme |
= 2 Mio. EUR |
im Jahr 01 |
|
insgesamt gezahlte Zinsen in 01 |
= 300.000 EUR für Kontokorrentkredit |
Das Fremdkapital diente ua. der Finanzierung von qualifizierten Vermögenswerten, ohne dass sich jedoch sagen ließ, für welchen speziellen qualifizierten Vermögenswert das vom Unternehmen aufgenommene Fremdkapital verwendet wurde. Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich danach wie folgt:
|
(durchschnittliche) Darlehenssumme EUR |
Zinsen für das Jahr EUR |
Darlehen 1 |
10.000.000 |
1.200.000 |
Darlehen 2 |
20.000.000 |
1.600.000 |
Kontokorrent |
2.000.000 |
300.000 |
Gesamt |
32.000.000 |
3.100.000 |
Finanzierungskostensatz |
|
9,69 % |
Tz. 19
Stand: EL 45 - ET: 11/2021
Beispiel 2:
Es gelten die Daten von Beispiel 1 mit dem Unterschied, dass das Darlehen 1 ausdrücklich zur Finanzierung des Erwerbs oder der Herstellung eines genau bestimmten qualifizierten Vermögenswertes verwendet wurde, dh., es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Aufnahme des Darlehens und dessen Verwendung für den Erwerb oder zur Herstellung des Gegenstandes.
Bei der Berechnung des gewogenen Durchschnitts der Zinssätze auf das für keinen speziellen Zweck aufgenommene Fremdkapital bleiben die Fremdkapitalkosten des Darlehens 1 außer Ansatz. Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich in diesem Fall wie folgt:
|
(durchschnittliche) Darlehenssumme EUR |
Zinsen für das Jahr EUR |
Darlehen 2 |
20.000.000 |
1.600.000 |
Kontokorrent |
2.000.000 |
300.000 |
Gesamt |
22.000.000 |
1.900.000 |
Finanzierungskostensatz |
|
8,64 % |