Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 82
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die vertragliche Servicemarge (als Teil der Deckungsrückstellung) zum Abschlussstichtag stellt den unverdienten Gewinn für noch zu erbringende zukünftigen Versicherungsleistungen dar (IFRS 17.43). Die Entwicklung der CSM als wesentliches neues Element der Bilanzierung unter IFRS 17 ist für die Berichtsadressaten zur Beurteilung der laufenden und künftig erwartbaren Ergebnislage eines Unternehmens von herausragender Bedeutung. Sie wird wie folgt fortgeschrieben:
1) |
Neugeschäft: Abschluss neuer Verträge, die der GIC hinzugefügt wurden (Neugeschäftswert). |
2) |
Aufzinsung: Die erfolgswirksame Aufzinsung erfolgt nicht mit dem aktuellen, sondern mit dem historischen Zinssatz der Erstbewertung (IFRS 17.B72 (b)), dh. unter der Annahme der Finanzsituation bei Erstbewertung. Dadurch wird die CSM gegen Änderungen von finanziellen Risiken immunisiert, was eine konsistente Periodisierung ermöglicht, gleichzeitig aber Komplexität nach sich zieht (vgl. Ellenbürger et al. 2020, Tz. 92; IASB 2012). |
3) |
Schätzänderungen: Änderungen des erwarteten Gewinns infolge von Änderungen des Erfüllungswerts für künftige Leistungen (future service), wie Parameteränderungen (zB Sterblichkeit) und Volumenänderungen (höhere/niedrigere Prämien); diese Änderungen sind ebenfalls mit den historischen Zinsen zu berechnen (IFRS 17.72 (c)). |
4) |
Wechselkursänderungen |
5) |
Auflösung: Erfolgswirksame Vereinnahmung entsprechend der Leistungserbringung (IFRS 17.B119) und Ausweis in der GuV als Versicherungsumsatz (insurance revenue). Dieser Betrag ergibt sich aus der Aufteilung der am Stichtag verbleibenden CSM auf die aktuelle Deckungsperiode (current service) und die noch verbleibenden Deckungsperioden (future service). Das zur Ermittlung des anteiligen Auflösungsbetrag verwendete "Volumenmaß" ist die Deckungseinheit (IFRS 17.B119). Hierdurch soll eine weitgehend dem Risikoverlauf des Vertrags entsprechende Vereinnahmung erfolgen. |
Die erfolgsneutrale oder erfolgswirksame Berücksichtigung von Schätzänderungen hängt davon ab, ob sich die Änderungen auf current service oder past service beziehen.
Der Auflösungsmechanismus der CSM durch vorstehende Teilschritte stellt auch sicher, dass die Erfolgsbeiträge aus der Leistungserbringung bereits im Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres enthalten sind (IFRS 17.B119 (b) und BC279 (b). Dies beinhaltet auch alle Schätzänderungen, sodass das (zeitliche) Auflösungsmuster der CSM eine entsprechende Anpassung erfährt.
Hinsichtlich der Auflösungsmechanik wird zwischen indirekter und direkter Methode unterschieden. Bei der direkten Methode (IFRS 17.B124) werden (nur) die Bestandteile der Veränderung der LRC ermittelt, die unmittelbar mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehen.
Wird die CSM im Rahmen der Folgebewertung negativ, ist der noch nicht vereinnahmte Gewinn verbraucht und es erfolgt ein sofortiger Verlustausweis in der GuV (IFRS 17.49). Positive Schätzänderungen können in der Folge ebenso in einem "Wiederaufleben" der CSM resultieren, die dann entsprechend erfolgsneutral über die GuV abzubilden ist (IFRS 17.48–49).