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3. Umsatzerlöse aus Kundenbindungsprogrammen

Prof. Dr. Jens Wüstemann, Dr. Sonja Wüstemann
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Tz. 215

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Die Umsatzerfassung aus Kundenbindungsprogrammen erfolgt entsprechend der Regelungen zur Bilanzierung von Kundenoptionen (vgl. Tz. 209–213). Im Rahmen von Prämienprogrammen werden Optionen meist in Form von Treuepunkten gewährt, die der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl gegen Waren oder Dienstleistungen eintauschen kann (vgl. Lühn, PiR 2014, S. 261). Die erworbenen Treuepunkte räumen dem Kunden daher ein wesentliches Recht auf den Erhalt kostenloser oder vergünstigter Güter oder Dienstleistungen ein, die ihm ohne die Teilnahme an dem Kundenbindungsprogramm nicht zustehen würden, und sind folglich als eigenständige Leistungsverpflichtungen zu bilanzieren. Der Transaktionspreis ist anhand der geschätzten relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtung aufzuteilen (vgl. Tz. 127 ff.; beispielhaft zur Berechnung IFRS 15.IE267–270; Lühn, IRZ 2015, S. 224). Eine wesentliche Finanzierungskomponente ist hierbei nicht zu berücksichtigen, da die Ausübung der Option – konkret der Zeitpunkt der Einlösung der Punkte – im Ermessen des Kunden liegt (vgl. auch Lühn, PiR 2014, S. 263). Auch die alternative Bewertungsmöglichkeit für Verlängerungsoptionen (vgl. Tz. 213) findet keine Anwendung, da das Unternehmen bspw. die Höhe der einzulösenden Punkte oder die zu erhaltenden Prämien jederzeit ändern kann (IFRS 15.BC394 f.; vgl. PwC, Revenue from Contracts with Customers, 2014, S. 7–11).

 

Tz. 216

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Sofern das Prämienprogramm nur zwischen dem Unternehmen und dem Kunden besteht, erfolgt die Umsatzerfassung bei Einlösung der gesamten Treuepunkte in voller Höhe bzw. bei anteiliger Einlösung im Verhältnis zu den voraussichtlich insgesamt einzulösenden Punkten (IFRS 15.IE269). ...

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