Dr. Stefan M. Schreiber, Prof. Dr. Dirk Simons
Tz. 186a
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Werden Nicht-Ausübungsbedingungen verfehlt, kann es erforderlich sein, diesen Vorgang wie eine Annullierung zu behandeln (vgl. Tz. 148a).
Beispiel (vgl. IFRS 2.IG Beispiel 9A):
Sachverhalt: Ein Unternehmen erteilt eine Optionszusage an einen Arbeitnehmer (AN) unter der Bedingung, dass dieser sein Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre fortsetzt (service condition) und 25 % seines monatlichen Gehalts von EUR 5.000 im Unternehmen anspart (non-vesting condition). Der angesparte Betrag kann entweder am Ende der Laufzeit zur Ausübung der Option eingesetzt oder jederzeit innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.
Der geschätzte Aufwand aus der Einräumung des Optionsrechts beläuft sich auf jährlich EUR 1.500.
Nach 18 Monaten entschließt sich der Arbeitnehmer dazu, keine weiteren Beträge mehr anzusparen und sich das bereits angesparte Guthaben auszahlen zu lassen.
Lösung: Aus Sicht des Unternehmens setzt sich die Vergütungsvereinbarung aus drei Komponenten zusammen: Ausgezahltes Gehalt, einbehaltenes Gehalt in Höhe des vereinbarten Sparbetrags sowie anteilsbasierte Vergütung. Da die Erfüllung des Plans von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängt, sich den angesparten Betrag auszahlen zu lassen oder am Ende der Laufzeit zur Ausübung der Option einzusetzen, ist die Nichterfüllung des Plans als cancellation zu behandeln. Dies bedeutet, dass die zeitanteilige Zuführung aufzugeben und stattdessen der noch nicht zugeführte Betrag sofort als Aufwand zu erfassen ist (acceleration of vesting).
Jahr 1 |
Periodenaufwand (EUR) |
Liquide Mittel (EUR) |
Fremdkapital (EUR) |
Eigenkapital (EUR) |
Ausgezahltes Gehalt |
45.000 (= 12 * EUR 5.000 * 75 %) |
– 45.000 |
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Einbehaltenes Gehalt |
15.000 (= 12 * EUR 5.000 * 25 %) |
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15.000 |
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Anteilsbasierte Vergütung |
1.500 |
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1.500 |
Jahr 2 |
Periodenaufwand (EUR) |
Liquide Mittel (EUR) |
Fremdkapital (EUR) |
Eigenkapital (EUR) |
Ausgezahltes Gehalt |
52.500 (= 6 * EUR 5.000 * 75 % + 6 * EUR 5.000 * 100 %) |
– 52.500 |
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Einbehaltenes Gehalt |
7.500 (= 6 * EUR 5.000 * 25 %) |
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7.500 |
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Rückzahlung Gehaltseinbehalt |
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– 22.500 |
– 22.500 |
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Anteilsbasierte Vergütung |
3.000 (= EUR 1.500 * 3 – EUR 1.500) |
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3.000 |