Tz. 12

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Mit den Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of Material (veröffentlicht am 31. Oktober 2018) wurde die Definition von Wesentlichkeit in den IAS 1.7 verlagert. Die Definition in IAS 1.7 sieht eine Information dann als wesentlich an, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass die Entscheidungen der primären Adressaten von IFRS-Abschlüssen, die sie auf Basis der Abschlüsse der Berichtsinheit treffen, durch das Auslassen, das fehlerhafte Darstellen oder das Verschleiern beeinflusst werden könnten. Die neue Definition verlagert den Fokus weg von der Frage, ob die fehlerhafte Darstellung bzw. Auslassung im Abschluss wesentlich ist, hin zur Thematik, welche Informationen in den Abschluss aufzunehmen sind. Es ist zu erwarten, dass die Häufigkeit der zu treffenden Wesentlichkeitsentscheidungen damit steigen wird (glA Bach/Schreiber, WPg 2019, S. 269). Tiefergehende Kommentierungen finden sich deshalb dazu in der Kommentierung zu IAS 1 (vgl. IFRS-Komm, Teil B, IAS 1).

Ferner hat das IASB im Leitliniendokument 2 einen 4-stufigen Wesentlichkeitsprozess etabliert.

 

Tz. 13

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

(einstweilen frei)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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