Tz. 20

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

Eine faktische Verpflichtung (constructive obligation) liegt vor, wenn das Unternehmen trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung aufgrund von eigenen Aktivitäten keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat. Solche Aktivitäten können sein:

  • in der Vergangenheit praktiziertes übliches Geschäftsgebaren des Unternehmens;
  • öffentlich angekündigte Maßnahmen oder
  • hinreichend spezifische, noch gültige Aussagen des Unternehmens gegenüber anderen Parteien, mit denen die Übernahme gewisser Verpflichtungen erklärt wird (IAS 37.10).

Führen die genannten Aktivitäten des Unternehmens dazu, dass bei anderen Parteien eine gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung nachkommt, liegt eine faktische Verpflichtung vor (vgl. auch Tz. 34 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge