Dr. Manuel Alvarez, Prof. Dr. Heinz Kleekämper
Tz. 54
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Der International Accounting Standards Board (IASB) weist eine gewisse Ähnlichkeit mit seinem US-Pendant, dem aus sechs hauptamtlichen Mitgliedern bestehenden Financial Accounting Standards Board (FASB), auf. Die Anzahl der Mitglieder des IASB wurde in den vergangenen Jahren immer wieder geändert. Der Board setzt sich in seiner aktuellen Struktur aus 14 hauptamtlichen Mitgliedern zusammen. Dabei können grundsätzlich bis zu drei der 14 Mitglieder auf Teilzeitbasis bestellt werden (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 24). Die Verantwortung für die herauszugebenden Standards liegt ausschließlich im Kompetenzbereich des Board. Aus dieser Position heraus tritt der Board stellvertretend für die Gesamtorganisation als "International Accounting Standards Board" (IASB) auf. Eines der hauptamtlichen Mitglieder wird vom Gremium der Trustees zum Vorsitzenden des Board (Chair of the IASB) und bis zu zwei Mitglieder werden als Stellvertreter des Vorsitzenden (Vice-Chair) berufen (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 29). Seit der Gründung des seinerzeitigen IASC ist der Vorsitz des Board von folgenden Personen übernommen worden:
Vorsitzende des IASC |
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1973–1976 |
Lord H. Benson |
Großbritannien |
1976–1978 |
J. P. Cummings |
USA |
1978–1980 |
J. A. Hepworth |
Australien |
1980–1982 |
J. A. Burggraaff |
Niederlande |
1982–1985 |
S. Elliott |
Kanada |
1985–1987 |
J. L. Kirkpatrick |
Großbritannien |
1987–1989 |
G. Barthès de Ruyter |
Frankreich |
1990–1992 |
A. R. Wyatt |
USA |
1993–1995 |
E. Shiratori |
Japan |
1995–1997 |
M. Sharpe |
Australien |
1998–2000 |
S. Enevoldsen |
Dänemark |
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Vorsitzende des IASB |
2000–2001 |
Th. E. Jones |
USA |
2001–2011 |
Sir D. Tweedie |
Großbritannien |
seit 01.07.2011 |
Hans Hoogervorst |
Niederlande |
Tz. 55
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
In der ursprünglichen Fassung der Constitution aus dem Jahr 2000, wurde bei der Auswahl der Board-Mitglieder bestimmt, dass sieben der ursprünglich zwölf hauptamtlichen Board-Mitglieder eine formale Anbindung an nationale Standardsetters aufweisen sollen (vgl. IASC, IASC Constitution, 2000, Tz. 27). Im Rahmen der nachfolgenden Überarbeitungen wurde diese Anforderung dahingehend geändert, dass drei der 14 Mitglieder auch in Teilzeit für den IASB tätig sein dürfen, während alle übrigen Board-Mitglieder in Vollzeit beim IASB beschäftigt sind. Es ist nach wie vor das Ziel, die weltweite Akzeptanz und Anwendung der IFRS zu stärken sowie eine Konvergenz der jeweiligen nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu erreichen (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2010, Tz. 28; IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 27).
Tz. 56
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Geografische Repräsentativität und Vertretung von Interessengruppen waren in den Anfangsjahren des IASC zunächst von nachrangiger Bedeutung. Mit dem ersten Teil der Satzungsüberarbeitung im Jahr 2009, wurde auf eine stärkere geografische Diversität geachtet. Ähnlich der regionalen Zusammensetzung des Gremiums der Treuhänder sollen aktuell von den 14 Board-Mitgliedern jeweils vier aus Asien/Ozeanien, Europa, Nord- und Südamerika sowie ein Mitglied aus Afrika berufen werden; das weitere Mitglied kann aus beliebigen Regionen rekrutiert werden, solange das geografische Gleichgewicht erhalten bleibt (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 26).
Während in der Ursprungsversion der Constitution aus dem Jahr 2000 vorgesehen war, dass fünf Board-Mitglieder aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung sowie jeweils drei weitere aus den Gebieten der Erstellung (Preparers) und Nutzung von Abschlüssen (Users) kommen sollten, wurde diese starre Aufteilung bereits in der überarbeiteten IASC Foundation Constitution von 2005 aufgegeben. Vielmehr wird auf eine angemessene und ausgewogene Mischung aus Wirtschaftsprüfern (auditors), Abschlusserstellern (preparers), Nutzern (users) sowie Fachleuten aus dem Bereich der Forschung und Lehre (academics) abgestellt, ohne diese Zusammensetzung jedoch zahlenmäßig näher zu definieren (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2010, Tz. 27). Die Auswahl der Board-Mitglieder erfolgt heute in Abhängigkeit ihrer beruflichen Erfahrung und Qualifikation. Expertise, Fachkompetenz und Praxiserfahrung in der Rechnungslegung stehen dabei im Mittelpunkt (vgl. IFRS Foundation, Constitution 2018, Tz. 25). Vorausgesetzt werden ua. ein beruflicher Hintergrund auf den Gebieten der Wirtschaftsprüfung, Bilanzerstellung, Bilanzadressaten oder der Wissenschaft sowie ausgeprägte analytische, kommunikative und teamorientierte Fähigkeiten (vgl. IFRS Foundation, Constitution 2018, Annex IFRS Foundation, Criteria for Board Members).
Tz. 57
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Die Aufgaben des IASB bleiben unverändert bestehen und umfassen alle inhaltlichen Fragen, dh. fachliche Agenda und Projektarbeiten. Die Verabschiedung von Exposure Drafts und endgültiger Standards sowie die Genehmigung von IFRS Interpretationen (IFRIC Interpretations) stellen dabei die wesentlichen Aufgaben dar (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 35). Die Aufgaben sollen von ...