Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
Tz. 50
Stand: EL 45 - ET: 11/2021
Die Gegenüberstellung des für die Erfüllung der Altersversorgungsleistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens zum Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen ergibt die Vermögensüber- oder -unterdeckung des Altersversorgungsplan, deren Quantifizierung nur im Rahmen der Darstellungsvariante a) verlangt wird (IAS 26.17 (a)(iii) iVm. IAS 26.28 (a)). Allerdings fordert IAS 26.19 im Abschluss eine Erläuterung der Beziehung zwischen dem versicherungsmathematischen Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen und dem für deren Deckung zur Verfügung stehenden Nettovermögen des Altersversorgungsplans, worunter insbesondere auch Informationen über den sog. Vermögensdeckungsgrad (sog. funding status) des Altersversorgungsplans subsumiert werden können.
Tz. 51
Stand: EL 45 - ET: 11/2021
Neben quantitativen Angaben sind hier auch verbale Erläuterungen zu machen. Sinnvoll ist bspw. eine Erläuterung der Beziehung zwischen Fondsvermögen und Barwert der zugesagten Altersversorgungsleistung bei Anlage des Vermögens in Versicherungen. Denn IAS 26 sieht im Gegensatz zu IAS 19 keinen Bewertungsgleichlauf bei einer teilweisen oder vollständig kongruenten qualifizierenden Versicherungspolice bzw. bei einem teilweisen oder vollständig kongruenten Erstattungsanspruch aus einer nicht qualifizierenden Versicherungspolice vor, deren beizulegender Zeitwert nach IAS 19.115 bzw. IAS 19.119 annahmegemäß gleich dem Barwert der abgedeckten Versorgungsleistung ist (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 19, Tz. 146ff., 153). Insoweit wird bspw. nicht ersichtlich, welche und in welcher Höhe Altersversorgungsleistungen durch die Versicherungen abgedeckt sind. Insoweit kann aus der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Versicherungen kein eindeutiger Rückschluss auf den Ausfinanzierungsgrad geschlossen werden. Eine weitere Erläuterung könnte geboten sein, wenn der Barwert der zugesagten Versorgungsleistung auf Basis gegenwärtiger Entgeltstrukturen angegeben wird. Damit wird (lediglich) der Verpflichtungsumfang dargestellt, der bis zum Bewertungsstichtag nach Stichtagsverhältnissen erdient wurde. Im Gegensatz dazu soll ein Barwert, der zukünftige Entgeltsteigerungen berücksichtigt, den Umfang des erdienten Verpflichtungsumfangs unter der Annahme der Unternehmensfortführung darstellen. Sofern etwa das Nettovermögen der Höhe der Versorgungsverpflichtung nach Stichtagsverhältnissen entspricht, kann dies dennoch eine erhebliche Unterdeckung bedeuten, falls die Versorgungsleistungen von den Endbezügen abhängen. Entsprechende Nachfinanzierungen durch künftig erhöhte Beitragszahlungen wären die zu erwartende Folge. Letztlich zählt dann nur der erreichte Deckungsgrad in Bezug auf den Verpflichtungswert mit Einbezug einer Trendannahme zur zukünftigen Lohn- und Gehaltsentwicklung. Da IAS 26 indes eine Berücksichtigung zukünftiger Entgeltstrukturen nicht vorschreibt (Tz. 43ff.), brauchen insoweit keine quantitativen Angaben gemacht werden.