Tz. 15

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Erlassbare Darlehen (forgivable loans) sind "Darlehen, die der Darlehensgeber mit der Zusage gewährt, die Rückzahlung unter bestimmten im Voraus festgelegten Bedingungen zu erlassen". Zur Behandlung als Zuwendung vgl. IAS 20.9.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?