Tz. 15

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Bei der retrospektiven oder rückwirkenden Anwendung wird eine neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Bedingungen so angewendet, als ob die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode stets zur Anwendung gekommen sei. Unter die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden iSd. Definition sind auch geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu subsumieren. Zur rückwirkenden Anwendung im Einzelnen vgl. Tz. 95ff.

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