Tz. 35

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Für die Anwendung des Standards ist es bedeutsam, zwischen Arbeitnehmern und Nicht-Arbeitnehmern zu unterscheiden. Mitarbeiter sind dabei nicht nur jene Personen, die rechtlich oder steuerlich als Arbeitnehmer gelten, sondern darüber hinaus auch Personen, die für das Unternehmen auf dessen Anweisung wie (aus arbeitsrechtlicher oder steuerlicher Sicht) "echte" Arbeitnehmer tätig werden, oder schlichtweg ähnliche Leistungen wie Mitarbeiter erbringen (vgl. zur weiteren Konkretisierung: Deloitte, iGAAP 2022, Kap. A16, Abschn. 5.2.3.1). Mitarbeiter sind insb. auch alle Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind (Führungskräfte), einschließlich "non-executive directors" (das sind Personen, die Aufgaben wahrnehmen, die im deutschen Rechtskreis – dualistisches System der Unternehmensführung – denen eines Aufsichtsrates entsprechen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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