Tz. 25

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

Ein belastender Vertrag (onerous contract) ist gem. IAS 37.10 definiert als Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem Vertrag übersteigen. Die negative Differenz (= Verpflichtungsüberschuss) aus einem solchen belastenden Vertrag wird im deutschen Handelsrecht üblicherweise als Verlust aus schwebenden Geschäften bezeichnet (vgl. IDW RS HFA 4, Tz. 15). Gemäß IAS 37.1 (a) fallen die Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften, bei denen sich Verpflichtungen und Ansprüche entsprechen, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich von IAS 37. Erst wenn die Verpflichtungen die Ansprüche aus schwebenden Geschäften übersteigen, ist IAS 37 anwendbar. Für solche belastenden Verträge sind in IAS 37 explizite Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bestimmt (vgl. hierzu Tz. 75 f.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge