Dipl.-Kfm. Alexander Staß, Marcel Kottenstein
Tz. 3
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
IAS 20 geht vom Grundsatz der Bilanzierung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten aus (historical cost basis; vgl. F.6.4–6.9). Der Standard behandelt daher nicht die besonderen Probleme, die sich aus der Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) in Abschlüssen ergeben, die Auswirkungen von Preisänderungen berücksichtigen (current cost basis). Ebenfalls nicht behandelt wird in IAS 20 die Frage, wie sich Zuwendungen der öffentlichen Hand auf zusätzliche Informationen ähnlicher Art auswirken, zB auf Substanzerhaltungsrechnungen (vgl. IDW HFA 2/1975, WPg 1975, S. 614ff.).
IAS 20 regelt ferner nicht die Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit biologischen Vermögenswerten im Anwendungsbereich des IAS 41 Agriculture, wenn diese unter Heranziehung von beizulegenden Zeitwerten anzusetzen sind (measured at its fair value less costs to sell), sowie von Ausgleichzahlungen für die Nichtausübung einer bestimmten landwirtschaftlichen Tätigkeit. Für diese Fälle ist nach IAS 41.34–36 zu verfahren (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 41, Tz. 60f.). Gemäß IAS 41.37f. ist IAS 20 indes auf Zuschüsse im Zusammenhang mit biologischen Vermögenswerten anzuwenden, wenn diese ausnahmsweise zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden (measured at its cost less any accumulated depreciation and any accumulated impairment losses), weil beizulegende Zeitwerte nicht verfügbar und eindeutig nicht zuverlässig abschätzbar sind (IAS 41.30). Auf fruchttragende Pflanzen (nicht jedoch auf deren Erzeugnisse) ist IAS 16 Property, Plant and Equipment anwendbar (IAS 16.3(b)); mit diesen in Zusammenhang stehende Zuwendungen fallen daher ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 20.
IAS 40 Investment Property enthält keine mit IAS 41 vergleichbare Ausnahme für Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts bewerteten Immobilien (hierzu vgl. IFRS Komm., Teil B, IAS 40, Tz. 35ff.), auch IAS 20 geht hierauf nicht explizit ein. Zur Abhängigkeit einer sachgerechten Periodisierung der Zuwendungen von der nach IAS 40.30 gewählten Rechnungslegungsmethode vgl. Tz. 36.