Dr. Manuel Alvarez, Prof. Dr. Heinz Kleekämper
Tz. 85
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Das "Preface to International Financial Reporting Standards" des Jahres 2018 sieht insgesamt elf Teilschritte für den internationalen Normenentwicklungsprozess vor, die jedoch nicht notwendigerweise alle einzuhalten sind. Im Rahmen der Projektvorbereitung sind grundsätzlich die folgenden beiden Schritte zu beachten (vgl. IFRS Foundation, Preface to IFRS, 2018, Tz. 17(a) –(b)): Zunächst sind sämtliche mit dem potenziellen Projekt verbundenen Probleme vom Mitarbeiterstab zu identifizieren und zu prüfen; dabei ist auf die Vereinbarkeit mit dem Framework des IASB zu achten. Daneben sollen die nationalen Bilanzierungsanforderungen und -praktiken einer näheren Untersuchung unterzogen werden, und es soll ein Gedankenaustausch mit nationalen Standardsetters über die einzelnen Problembereiche stattfinden. Bei der Problemanalyse wird neben den bestehenden Regelwerken nationaler Standard Setting Bodies auch auf wissenschaftliche Quellen, Grundlagenpapiere und Lehrbücher, in denen die angesprochenen Problembereiche der Finanzberichterstattung behandelt werden, zurückgegriffen. Mit der Einbindung der nationalen Standard Setting Bodies in den Due Process erhofft sich der IASB eine konsensfähige und international auf breiter Basis akzeptierte Entwicklung von künftigen IFRS.
Tz. 86
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Zur verbesserten Kooperation zwischen dem IASB und den nationalen Standardsetters sollen bereits weit im Vorfeld der Entwicklung und Verabschiedung von Standards die Anforderungen nationaler Standardsetter an neue Regelungen im Standard Setting Process berücksichtigt werden, um so später einen reibungslosen Ablauf des Entwicklungsprozesses und eine problemlose Umsetzung der IFRS in nationales Recht zu erreichen. Daneben ist beabsichtigt, die Initiierung eines Projektes mit dem Arbeitsprogramm nationaler Standardsetter abzustimmen (IFRS Foundation, Due Process Handbook, 2016, Tz. 4.8ff.).