Tz. 1
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
Das externe und das interne Rechnungswesen bilden aufgrund unterschiedlicher Adressaten und Zwecke zwei mehr oder weniger eigenständige Sparten. Während das externe Rechnungswesen durch Gesetze oder Rechnungslegungsstandards normiert ist, kann das interne Rechnungswesen von den Unternehmen flexibel an ihr Geschäftsmodell und die Informationsbedürfnisse des Managements angepasst werden. Organisatorisch gibt es traditionell unterschiedliche Zuständigkeiten: Während das externe Rechnungswesen in der Hand der Bilanzabteilung liegt, ist das interne Rechnungswesen eine klassische Domäne des Controllings. Gleichwohl gibt es seit jeher Berührungspunkte zwischen beiden Bereichen. So stellt die systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen eine gemeinsame Grundlage für das externe und das interne Rechnungswesen dar und für die Bestandsbewertung werden die Herstellungskosten aus den in der Kostenrechnung ermittelten Herstellkosten abgeleitet.
Tz. 2
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
Unter dem Einfluss spezifischer rechtlicher, wirtschaftlicher und kultureller Rahmenbedingungen hat sich die Verzahnung von externem und internem Rechnungswesen international jedoch unterschiedlich entwickelt. Besonders ausgeprägt ist die Zweiteilung beider Bereiche traditionell im deutschsprachigen Raum. Aufgrund der Zweckpluralität des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Information, Zahlungsbemessung, Dokumentation), dessen enger Verknüpfung mit der steuerlichen Gewinnermittlung sowie der starken Fokussierung des Gläubigerschutzes wurde das externe Rechnungswesen für die Unternehmenssteuerung als ungeeignet erachtet, so dass sich ein eigenständiges internes Rechnungswesen herausgebildet hat, dessen Kern eine ausdifferenzierte Kostenrechnung darstellt. Im angloamerikanischen Raum, insbesondere in den USA, weisen externes und internes Rechnungswesen hingegen eine größere Nähe und eine engere Verflechtung auf. Das kapitalmarktorientierte externe Rechnungswesen (financial accounting) ist in diesen Ländern auf den Zweck der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen fokussiert. Es genießt traditionell einen viel höheren Stellenwert als das relativ einfach ausgestaltete interne Rechnungswesen (management accounting). Die zur Unternehmenssteuerung verwendeten Zahlen beruhen grundsätzlich auf den Daten des Abschlusses, auch wenn diese an der einen oder anderen Stelle bereinigt werden.
Tz. 3
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
Die IFRS sind ein angloamerikanisch geprägtes Rechnungslegungssystem, das wie die US-GAAP frei von steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Einflüssen allein das Ziel verfolgt, den Adressaten – in erster Linie den Investoren am Kapitalmarkt – entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln. Dazu enthalten die IFRS Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die eine ökonomisch fundierte Abbildung des Unternehmens und seiner Geschäftsvorfälle gewährleisten sollen. Diese im Vergleich zu kontinentaleuropäischen Rechnungslegungssystemen wie dem HGB stärker ausgeprägte betriebswirtschaftliche Perspektive manifestiert sich sowohl im Rahmenkonzept als auch in den einzelnen IFRS (vgl. Weißenberger 2011, S. 58ff.): So wird zB ein Vermögenswert (asset) als wirtschaftliche Ressource definiert, welche vom Unternehmen kontrolliert wird und das Potenzial besitzt, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren (CF.4.2). Damit stellt die Definition des Vermögenswerts nach IFRS wie der ökonomische Vermögensbegriff im Sinne der property rights auf die mit der Ressource für den Eigentümer verbundenen Rechte ab. Ferner werden Entwicklungskosten bei Erfüllung bestimmter Kriterien als Investition behandelt und aktiviert (IAS 38.57). Bestimmte Vermögenswerte können anstelle historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet werden (zB Renditeimmobilien nach IAS 40). Hierbei sowie beim Impairment-Test nach IAS 36 gelangen investitionstheoretische Bewertungskalküle in der IFRS-Rechnungslegung zum Einsatz (vgl. Koelen 2009). Die Neubewertung von Sachanlagen (IAS 16) und immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) trägt wie der Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen in der Kostenrechnung dem Gedanken der Realkapitalerhaltung Rechnung. Diese und andere Beispiele zeigen vielfältige Berührungspunkte und Gemeinsamkeiten zwischen den IFRS und dem internen Rechnungswesen und Controlling auf, die ebenfalls auf eine ökonomische Abbildung und Beurteilung des Unternehmens und seiner Geschäftsvorfälle ausgerichtet sind.
Tz. 4
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
Weiterhin enthalten die IFRS in vielen Standards Regelungen, die einen Rückgriff auf intern aus der Unternehmenssteuerung bereits vorliegende Daten vorschreiben. Klassische Beispiele hierfür sind der Impairment-Test (IAS 36), der auf internen Finanzplänen beruht, oder die Segmentberichterstattung (IFRS 8), bei der die Segmentangaben auf intern berichteten Daten basieren. Durch dieses Rechnungslegungsprinzip, das als Management Approach bezeichnet wird, werden Con...