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a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Prof. Dr. Andreas Barckow
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Tz. 304

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Wie in Tz. 271 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität. Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte Vorgaben ersetzt werden, die eine gleichzeitige Erfassung der Werterfolge der in eine Sicherungsbeziehung eingebundenen Geschäfte ermöglichen (man könnte insoweit von einem matching von Aufwendungen und Erträgen sprechen). All diesen Normen ist gemein, dass sie eine zeitlich synchrone Erfassung der Wertveränderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument im Periodenergebnis ermöglichen. Da der IASB nicht grundlos von den eigentlich (auch von den Adressaten!) als sachgerecht empfundenen allgemeinen Regelungen abweichen will, legt er den Bilanzierern besondere Dokumentations- und Nachweispflichten über die Zeitdauer der Sicherungsbilanzierung auf.

 

Tz. 305

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Wenn die Erfolgswirkungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument in derselben Periode im Periodenergebnis gezeigt werden sollen, lässt sich dies konzeptionell auf zweierlei Art und Weise bewerkstelligen:

  1. Entweder werden die Wertänderungen des Sicherungsinstruments nicht in jener Berichtsperiode im Periodenergebnis gezeigt, in der sie sachlich anfallen, sondern solange abgegrenzt, bis die gegenläufigen Ergebniseffekte aus dem Grundgeschäft eintreten und erfasst werden. Ein derartiges Vorgehen ist durchaus auch aus anderen Themenkomplexen der Rechnungslegung bekannt – man denke nur an die Bilanzierung von Bestandsveränderungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Aufwendungen zur Fertigung eines Produkts den Erlösen aus dessen Absatz am Mark...

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