Tz. 81

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Umsatzerlöse aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen sind entsprechend des Leistungsfortschritts zu erfassen (IFRS 15.39). Für die Messung des Fertigstellungsgrades schreibt IFRS 15 kein bestimmtes Verfahren vor, sondern überlässt die Wahl einer geeigneten Methode dem Unternehmen (IFRS 15.BC159). Die Auswahl hat unter Berücksichtigung der Eigenschaften der jeweiligen Leistungsverpflichtungen zu erfolgen und soll die Unternehmensperformance abbilden (IFRS 15.39; IFRS 15.41; IFRS 15.BC160). Das gewählte Verfahren ist im Zeitablauf beizubehalten und einheitlich bei vergleichbaren Leistungsverpflichtungen und ähnlichen Umständen anzuwenden; am jeweiligen Abschlussstichtag ist der Leistungsfortschritt neu zu bemessen (IFRS 15.40). Bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrades dürfen Güter oder Dienstleistungen, für die kein Kontroll­übergang stattgefunden hat, nicht einbezogen werden (IFRS 15.42). Änderungen bei der Messung des Leistungsfortschritts sind entsprechend den Regelungen des IAS 8 zu erfassen (IFRS 15.43).

 

Tz. 82

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Als grundsätzlich geeignete Methoden werden in IFRS 15 output- und input-orientierte Verfahren genannt (IFRS 15.41; IFRS 15.BC162). Obwohl nach Ansicht des IASB output-orientierte Verfahren die unternehmerische Leistungsfähigkeit konzeptionell am glaubwürdigsten darstellen, können aus Gründen der Kosten- und Komplexitätsreduzierung jedoch auch input-orientierte Verfahren zur Anwendung kommen (IFRS 15.B17; IFRS 15.BC164). Der Leistungsfortschritt ist für Leistungsverpflichtungen, die mehrere Leistungen beinhalten, anhand einer einzigen Methode zu ermitteln (IFRS 15.BC161; vgl. TRG, Agenda Paper No. 41, 2015, Tz. 11; zur Zustimmung TRG, Agenda Paper No. 44, 2015, Tz. 45).

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