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aa. Kalkulation der Gemeinkosten

Gregor A. Bartle, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otto H. Jacobs
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Tz. 68

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Bei Verrechnung der fixen und variablen Produktionsgemeinkosten ist von einer Normalauslastung der Kapazitäten der vorhandenen Produktionseinrichtungen auszugehen (IAS 2.13). Normalkapazität wird definiert als das erwartete Ausmaß der Produktion, welches im Durchschnitt über mehrere Perioden (bzw. Saisons) unter normalen Bedingungen und unter Berücksichtigung von Ausfällen aufgrund planmäßiger Instandhaltungen erreicht wird. Damit ist die Normalauslastung nicht mit einer Vollauslastung gleichzusetzen. Die Normalauslastung kann sich ferner im Zeitablauf ändern. Orientiert man sich zudem an den Vorschriften in Großbritannien, die der Kalkulation ebenfalls eine Normalkapazität (normal level of activity) zugrunde legen, müssen zur Konkretisierung des abstrakten Begriffs normal folgende Tatbestände berücksichtigt werden (vgl. SSAP 9 Appendix 1, Tz. 8; PricewaterhouseCoopers, 2021, Tz. 20.59):

1) das Ausmaß der Produktion, das für die Produktionseinrichtung durch die Konstrukteure vorgesehen bzw. durch die Geschäftsleitung bestimmt ist (Ein- oder Mehrschichtbetrieb);
2) die geplante Auslastung der Einrichtungen für das laufende Berichtsjahr sowie für die nachfolgende Periode;
3) die erlangte Auslastung im laufenden Berichtsjahr sowie vergangener Perioden.
 

Tz. 69

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Statt einer Normalauslastung der Produktionseinrichtungen kann auch das aktuelle Produktionsniveau der Kalkulation zugrunde gelegt werden (IAS 2.13). Voraussetzung dafür ist, dass sich das Ergebnis dem der Normalauslastung annähert. Wann eine Annäherung als ausreichend zu betrachten ist, bleibt allerdings interpretationsbedürftig. Eine Abweichung von 30 Prozent gilt indes als nicht mehr sachgemäß (vgl. Küting/Harth, BB 1999, S. 2346). Mit dieser Regelung wird s...

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