Tz. 13

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Im typischen Anwendungsfall ist das Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen erhält oder erwirbt, identisch mit demjenigen, das die anteilsbasierte Vergütung zu erbringen hat. Eine share-based payment transaction liegt indes auch dann vor (IFRS 2.3), wenn das die Leistung empfangende Unternehmen die anteilsbasierte Vergütung nicht selbst erbringt, sondern dessen Anteilseigner oder dessen Mutterunternehmen bzw. andere Unternehmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören.

 

Tz. 14

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Wird danach differenziert, ob für die empfangene Leistung Anteile des Unternehmens oder Anteile anderer Unternehmen abgegeben werden, lassen sich grob zwei Fälle unterscheiden, die unter IFRS 2 fallen (ähnlich EY, International GAAP 2022, Kap. 29, Abschn. 2.2.2.A):

  • Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens von diesem selbst (eigene Anteile) oder dessen Anteilseignern (vgl. Tz. 15ff.);
  • Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens oder eines anderen Unternehmens, welches dem gleichen Unternehmensverbund (Konzern) wie das betrachtete Unternehmen angehört (vgl. Tz. 19).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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