Tz. 67

Stand: EL 43 – ET: 03/2021

Die Folgebewertung des Nutzungsrechts richtet sich methodisch nach den in IAS 16/IAS 40 verankerten Folgebewertungsmodellen für das (Sach-)Anlagevermögen (vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 18. Aufl., § 15a, Tz. 207; ähnlich auch Tettenborn/Orth, IRZ 2019, S. 252). Folglich stellt IFRS 16.29 für die Folgebewertung des Nutzungsrechts grundsätzlich auf das Anschaffungskostenmodell ab. Nur in bestimmten Fällen ist das Zeitwertmodell oder das Neubewertungsmodell einschlägig (dazu vgl. Tz. 67h67j). Zu beachten ist ferner, dass neben dieser planmäßigen Fortschreibung und einer eventuell notwendigen außerplanmäßigen Fortschreibung bei einer Wertminderung (vgl. Tz. 67g) der Wertansatz des Nutzungsrechts infolge von Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit anzupassen sein kann (IFRS 16.30 (b) iVm. IFRS 16.36 (c); dazu vgl. Tz. 68ff.).

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