Dr. Stefan M. Schreiber, Prof. Dr. Dirk Simons
Tz. 154
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Wie zu verfahren ist, wenn der Zeitpunkt der Beendigung des Erdienungszeitraums (vesting date) an eine Bedingung geknüpft wird, von der zu erwarten ist, dass sie nicht erfüllt werden wird, zeigt das folgende Beispiel. Eine Aufwandsverteilung über mehrere Perioden scheidet dann so lange aus, wie die Erreichung der (marktunabhängigen) Leistungsbedingung unwahrscheinlich ist (vgl. Deloitte, iGAAP 2022, Kap. A16, Abschn. 5.3.2). Dies ist konsequent, da Bezugsrechten, die von Bedingungen abhängig gemacht werden, die nicht realistisch erscheinen, keine Anreizwirkung für künftige gegenüber dem Unternehmen zu erbringende (Arbeits-) Leistungen beigemessen werden kann.
Beispiel:
Sachverhalt: Die Gewährung von Aktienoptionen an einen Angestellten ist davon abhängig, ob er weitere fünf Jahre im Unternehmen arbeitet. Gleichzeitig müssen zwei marktunabhängige Leistungsbedingungen (A und B) erfüllt sein. Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, wird die Ausgabe der Aktienoptionen unverfallbar. Dass der Arbeitnehmer dem Unternehmen noch fünf Jahre zur Verfügung steht, gilt als wahrscheinlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der anderen Bedingungen wird wie folgt eingeschätzt.
(a) |
Die Erreichung der Ziele A und B ist unwahrscheinlich. |
(b) |
Ziel A wird voraussichtlich nicht erreicht, Ziel B voraussichtlich in drei Jahren. |
(c) |
Wie b), aber nach zwei Jahren ändert sich die Einschätzung bzgl. Ziel A; es wird erwartet, dass es nach drei weiteren Jahren erreicht wird. |
Lösung:
(a) |
Da die Erreichung aller drei Ziele wahrscheinlich sein muss, können in diesem Fall keine Personalaufwendungen angesetzt werden. |
(b) |
Siehe Lösung (a). |
(c) |
Solange nicht das Eintreten aller Ziele als wahrscheinlich gilt, wird kein Aufwand berücksichtigt (der erwartete kumulierte Aufwand ist gleich null). Da am Ende des zweiten Jahres die Erreichbarkeit aller Ziele als wahrscheinlich eingeschätzt wird, ist eine Schätzungsänderung gem. IAS 8 durchzuführen. Am Ende des zweiten Jahres ist der Aufwand zu erfassen, der auf die ersten beiden Jahre entfällt. Der verbleibende Teil des kumulierten Aufwands wird auf die nächsten drei Jahre verteilt. |