Tz. 31

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Definition und Abgrenzung des Finanzmittelfonds nach DRS 21.33–21.37 entsprechen inhaltlich den Regeln nach IAS 7. Es sind in den Finanzmittelfonds nur liquide Mittel "ersten Grades" aufzunehmen (DRS 21.9), sie müssen dem Unternehmen als Liquiditätsreserve dienen. Die liquiden Mittel "ersten Grades" müssen dementsprechend jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und dürfen nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmitteläquivalente dürfen daher nur eine Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt von maximal drei Monaten haben (DRS 21.9).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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