Dr. Manuel Alvarez, Prof. Dr. Heinz Kleekämper
I. Historische Entwicklung des IASC/IASB
1. Gründung und Entwicklungsphasen
Tz. 20
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Auf Initiative Großbritanniens, und hier insbesondere durch den Chartered Accountant Lord Henry Benson, folgte zum Zweck der international koordinierten Harmonisierung von Rechnungslegungsnormen am 29. Juni 1973 die Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC). Gemäß angloamerikanischem Verständnis sollte mit der Gründung ein Gremium geschaffen werden, das als Reaktion auf die zunehmende Verrechtlichung der Rechnungslegung innerhalb der EU – damals EG – den Einfluss von Berufsverbänden auf die Entwicklung der Rechnungslegung sichert (vgl. Biener, BFuP 1993, S. 345f.).
Tz. 21
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Die am 7. Oktober 1977 gegründete International Federation of Accountants (IFAC) übernahm die Aufgabe der weltweiten Entwicklung, Förderung und Koordination der accountancy profession sowie der Harmonisierung fachlicher und berufsethischer Regelungen (vgl. Kleekämper, WPK-Mitteilungen 1993, S. 87). Die Autonomie des IASC blieb von dieser Gründung unberührt. Beide Organisationen vereinbarten 1981 im Rahmen einer gegenseitigen Anerkennung und Verpflichtung (mutual commitment) eine enge Zusammenarbeit (vgl. IASC, 1993, S. 10f.). Neben der Mitgliederidentität in beiden Organisationen wurde dem IASC die Autonomie der Standardsetzung und der IFAC das Recht zur Besetzung des IASC-Board zugesprochen. Unter anderem wurden finanzielle Leistungen der IFAC an das IASC, die jährliche Berichtspflicht des IASC gegenüber der IFAC sowie die Teilnahme der Präsidenten beider Organisationen an den Board-Sitzungen der jeweils anderen Organisation vereinbart (vgl. Bardenz, 1998, S. 75f.).
Tz. 22
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Zu den Gründungsmitgliedern des IASC zählten neben dem Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. in Deutschland und der deutschen Wirtschaftsprüferkammer die Berufsverbände aus Australien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Japan, Kanada, Mexiko, den Niederlanden und den USA. Die Zahl der Länder, die IAS bzw. IFRS anwenden, vergrößerte sich im Laufe der Zeit beständig. Während dem IASC 1996 noch 119 Organisationen aus 88 Ländern angehörten, waren es im Jahr 2000 schon 143 Mitglieder aus 104 Ländern. Vor der Neustrukturierung des IASC im Jahr 2001 kamen im Wesentlichen Entwicklungs- und Schwellenländer aus Lateinamerika, Asien und Ost-Europa hinzu. Bemerkenswert ist die Mitgliedschaft Chinas seit Mai 1997, während Russland bis zur Umstrukturierung in 2001 nicht vertreten war. In China gelten seit 2006 Rechnungslegungsvorschriften, die im Wesentlichen mit den IFRS übereinstimmen. Es wird das Ziel der vollständigen Konvergenz verfolgt. Russland akzeptiert seit 2012 die Anwendung der IFRS. Aktuell werden IFRS weltweit in mehr als 144 Rechtskreisen gefordert oder angewendet; weitere 12 erlauben die Anwendung von IFRS (www.ifrs.org/use-around-the-world/why-global-accounting-standards/, Abruf 22.09.2019).
Tz. 23
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Die Entwicklung des IASC von 1973 bis 2001 lässt sich in vier Phasen unterteilen: Die Entwicklung der Standards in der Zeit von 1973 bis 1987 kann als erster pragmatischer Schritt in die Richtung verbesserter Vergleichbarkeit verstanden werden. Kennzeichnend für diese Phase ist die Eliminierung international wenig verbreiteter Ansatz- und Bewertungsmethoden. Lediglich bei fehlendem internationalen Konsens kam es zu Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten. Die Gewährung von Wahlrechten sollte zunächst die Parallelität angloamerikanischer und kontinentaleuropäischer Rechnungslegung ermöglichen.
Tz. 24
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Die zweite Phase begann mit der Aufnahme der IOSCO (International Organization of Securities Commissions) in die Consultative Group im Jahr 1987 und endete 1993 mit der Verabschiedung revidierter Standards, deren Gültigkeit auf den 01.01.1995 datiert war. Das aufgrund der Akzeptanz von Regelungsalternativen weite Harmonisierungsverständnis der ersten Phase wurde ab 1987 durch eindeutigere Normierungen und die Beschneidung von Wahlrechten begrenzt. In dieser Zeit wurden die konzeptionellen Rahmenbedingungen (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements) verabschiedet, IAS 7 Cash Flow Statement durch die IOSCO akzeptiert sowie der Exposure Draft E 32 Comparability of Financial Statements veröffentlicht, der auf Drängen der IOSCO zum Zwecke verbesserter Vergleichbarkeit eine Reduzierung von Wahlrechten vorsah und in der Folgezeit zu einer Überarbeitung von zehn Standards führte.
Tz. 25
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Nach dieser Überarbeitungsperiode begann 1993 die dritte Phase. Das Arbeitsprogramm des IASC wurde durch die von der IOSCO in den sogenannten Kernstandards (Core Standards) formulierten Mindestanforderungen an die Rechnungslegung bestimmt. Erst nach Berücksichtigung der Änderungen durch das IASC wollte die IOSCO ihren Mitgliedern – darunter auch die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC – die Akzeptanz von IAS als kapitalmarkttaugliche Rechnungslegungsvorschriften empfehlen.
Tz. 26
S...