Tz. 52

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Als Finanzierungstätigkeit werden in IAS 7.6 Tätigkeiten beschrieben, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung des eingebrachten Eigenkapitals und der Fremdkapitalaufnahme des Unternehmens auswirken. Mit dieser Abgrenzung werden von der Finanzierungstätigkeit die kurzfristigen, mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Schulden ausgenommen und regelmäßig dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet (vgl. ADS Int 2002, Abschn. 23, Tz. 59).

In IAS 7.17 wird der Sonderausweis der Zahlungsvorgänge im Finanzierungsbereich damit begründet, dass dieser für eine Abschätzung zukünftiger Ansprüche der Eigen- und Fremdkapitalgeber gegenüber dem Unternehmen nützlich sind. Der Kreis der dem Finanzierungsbereich zuzurechnenden Auszahlungen und Einzahlungen wird durch IAS 7 auch anhand von Beispielen umschrieben (IAS 7.17 (a)–(e)):

  • Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten;
  • Auszahlungen an Eigentümer zum Erwerb oder Rückerwerb von (eigenen) Anteilen an dem Unternehmen;
  • Einzahlungen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Schuldscheinen und Anleihen und hypothekarisch unterlegten Schuldtiteln sowie aus der Aufnahme von Darlehen und Hypotheken oder aus der Aufnahme anderer kurz- oder langfristiger Ausleihungen;
  • Auszahlungen für die Rückzahlung von Ausleihungen;
  • Auszahlungen von Leasingnehmern zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen.
  • Zum Ausweis von gezahlten Dividenden vgl. auch Tz. 71.
 

Tz. 53

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Dagegen sind im Bereich der betrieblichen Tätigkeit Auszahlungen für Schulden auszuweisen, die primär mit der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Verbindung stehen, wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, passive Abgrenzungsposten oder An- bzw. Vorauszahlungen (s. auch die Beispiele in IAS 7.14).

 

Tz. 54

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Werden in einer Periode Finanzmittel sowohl aufgenommen als auch getilgt, sind die daraus resultierenden Cashflows gleichwohl unsaldiert zu zeigen (vgl. Tz. 112ff.).

 

Tz. 55

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Weicht der Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit vom Rückzahlungsbetrag ab, wird während der Laufzeit des Darlehens der jährliche Aufzinsungsbetrag (Effektivverzinsung) in dem Umfang, in dem dieser keine Zahlungswirkung entfaltet, nicht in der Kapitalflussrechnung erfasst; es darf lediglich die tatsächliche Rückzahlung unter der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Sofern das Unternehmen gezahlte Zinsen nicht innerhalb der Finanzierungstätigkeit ausweist, ist der Rückzahlungsbetrag aufzuteilen, um eine angemessene Darstellung zwischen betrieblicher Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit sicherzustellen. Gleiches kann im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung einer finanziellen Verbindlichkeit gelten, sofern der Darlehensgeber für die entgangenen Zinseinnahmen entschädigt wird (vgl. EY International GAAP 2022, Chapter 35.4.4.13; vgl. auch Tz. 133).

 

Tz. 56

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Eine beispielhafte Darstellung der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit findet sich im Anhang A zu IAS 7:

 
  Einzahlungen aus der Ausgabe von gezeichnetem Kapital
+ Einzahlungen aus langfristigem Fremdkapital
 – Zahlung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
 – Gezahlte Dividenden
= Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel
 

Tz. 57

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Das Beispiel hat indes keinerlei verpflichtenden Charakter. Die Darstellung der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit kann sich auch an dem Gliederungsschema von DRS 21 orientieren, da dieses mit IAS 7 kompatibel ist.

DRS 21.50 schreibt das folgende Mindestgliederungsschema vor:

 
1.   Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens
2. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern
3.  – Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens
4.  – Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter
5. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten
6.  – Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
7. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen
8. + Einzahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
9.  – Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
10.  – Gezahlte Zinsen
11.  – Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens
12.  – Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter
13. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Abb. 2: Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit nach DRS 21.50

Laut dem vorstehenden Mindestgliederungsschema sollen somit die Einzahlungen/Auszahlungen aus der Außenfinanzierung mit Eigenkapital getrennt von den Einzahlungen/Auszahlungen aus der Außenfinanzierung mit Fremdkapital dargestellt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?