Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Andrea Rolvering
bb.1 Zum Verbindlichkeitscharakter der Illustrative Examples
Tz. 111
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
In den Illustrative Examples zu einem IFRS werden die Vorschriften des entsprechenden Standards durch Beispiele veranschaulicht, so auch in den Illustrative Examples zu IAS 34. Den Illustrative Examples ist uE generell zu folgen, dh., ein Sachverhalt ist so zu bilanzieren, wie dies in den Illustrative Examples des Standards dargestellt wird. Wenn der Standard indes – neben einer in den Illustrative Examples illustrierten Vorgehensweise – eine alternative Bilanzierungsweise zulässt oder gar den Illustrative Examples widerspricht (wobei es sich indes um Einzelfälle handelt), muss die im Standard angegebene Bilanzierungsweise angewendet werden. Maßgebend ist letztlich immer der eigentliche Standard, dh., die Illustrative Examples schränken den Standard nicht ein. IAS 34.C enthält Beispiele für die Verwendung von Schätzungen. Einzelne Beispiele aus den Illustrative Examples werden im Folgenden erläutert.
bb.2 Vorräte
Tz. 112
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Gemäß IAS 34.C1 muss an Zwischenberichtsterminen keine Inventur stattfinden, um über ein ermitteltes Mengengerüst den Wert des Vorratsvermögens berechnen zu können. Nach IAS 34 genügt eine korrekte Fortschreibung der Bestände. So kann es ausreichen, wenn ein Unternehmen seinen wertmäßigen Lagerbestand an Vorräten auf der Basis von Handelsspannen retrograd ermittelt. Liegen indes Anhaltspunkte für unübliche Inventurdifferenzen vor, wie Diebstahl oder Schwund, so ist uU auch an Zwischenberichtsstichtagen eine Inventur durchzuführen (vgl. auch Köster, 1992, S. 168).
bb.3 Klassifizierung von Vermögenswerten und Schulden als kurzfristig und als langfristig
Tz. 113
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
IAS 1 enthält Kriterien zur Abgrenzung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden (IAS 1.66 bzw. IAS 1.69). Kurzfristige Vermögenswerte werden innerhalb eines Jahres bzw. innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert bzw. liquidiert. Kurzfristige Schulden sind innerhalb eines Jahres fällig oder jederzeit auf Verlangen des Gläubigers zu begleichen.
Tz. 114
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Unternehmen müssen an Zwischenberichtsterminen die Klassifizierung ihrer Vermögenswerte und Schulden in kurz- und langfristige Vermögenswerte und Schulden überprüfen. Dies kann va. bei größeren Beständen an Finanzinstrumenten Aufwand verursachen, wenn dieser Vorgang nicht weitgehend automatisch von IT-Systemen ausgeführt oder unterstützt wird. Nach IAS 34.C2 ist es dabei akzeptabel, dass Unternehmen an Abschlussstichtagen die Klassifizierung ihrer Vermögenswerte und Schulden gründlicher untersuchen als an Zwischenberichtsterminen und demnach eher an Abschlussstichtagen das Erfordernis besteht, Vermögenswerte und Schulden umzuklassifizieren.
bb.4 Neubewertungen von Sachanlagen
Tz. 115
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Gemäß IAS 16 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihr Sachanlagevermögen entweder zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten oder gem. dem Neubewertungsmodell zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Soweit Unternehmen ihr Sachanlagevermögen unterjährig nicht neu bewerten, genügt es für die Zwecke der Zwischenberichterstattung, die neu bewerteten Vermögenswerte fortzuschreiben (IAS 34.C7). Dies gilt auch für die unterjährige Bewertung von Investment Properties nach IAS 40 (hierzu vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 40, Tz. 35–38a).
bb.5 Abstimmung konzerninterner Salden
Tz. 116
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
IAS 34.C8 gestattet Konzernen konzerninterne Salden, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum Ende eines Geschäftsjahres detailliert übergeleitet bzw. für Konsolidierungszwecke geglättet werden, bei der Aufstellung des Konzern-Zwischenberichts auf einem weniger detaillierten Niveau überzuleiten. Eine detaillierte Kontenabstimmung, wie sie bei der Erstellung des jährlichen Abschlusses erforderlich ist, muss daher an Zwischenberichtsterminen nicht vorgenommen werden (vgl. hierzu bspw. Bridts, 1990, S. 312f.; Köster, 1992, S. 226–228). Für die Konsolidierung bedeutet dies, dass va. die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung an Zwischenberichtsstichtagen vereinfacht werden können.
Nicht zulässig ist indes, die Aufstellung des Zwischenabschlusses soweit zu vereinfachen, dass lediglich der letzte Konzernabschluss fortgeschrieben wird und somit auf eine "echte" Konsolidierung verzichtet wird.
bb.6 Spezialisierte Industriezweige
Tz. 117
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
In welchem Umfang die in einem Zwischenbericht angegebenen Daten auf Schätzungen basieren, hängt auch von der Branche des berichterstattenden Unternehmens ab. IAS 34.C9 stellt fest, dass Bewertungsaufgaben in spezialisierten Industriezweigen aufgrund ihrer Komplexität, Kosten- oder Zeitintensität an Zwischenberichtsstichtagen in größerem Umfang auf Schätzungen beruhen dürfen als an Abschlussstichtagen. Ein Beispiel wären versicherungstechnische Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen. Ähnlich können auch bei anderen spezialisierten Branchen Schätzungen erforderlich sein, die bei vielen anderen Unternehmen entfallen. Beispielsweise wird der Forderungsbestand eines Stromversorgers üblicherweise einmal jährlich exakt anhand einer Zählerablesung bei den Kunden ermittelt und ansonsten ap...