Tz. 213

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sollten die Zahlungsvorgänge aus Maßnahmen der Außenfinanzierung sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital gezeigt werden (vgl. Tz. 52). In dem Muster-Gliederungsschema nach DRS 21.A2.24 fällt aber auf, dass im Gegensatz zu der Beispielsgliederung in IAS 7 Anhang B nur Zahlungsvorgänge aus der Finanzierung mit Eigenkapital erscheinen, nämlich:

  • Zahlungen aus Eigenkapitalveränderungen (Kapitalerhöhung, Verkauf eigener Anteile etc.),
  • Dividendenzahlungen,
  • Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (netto).

"Sonstiges Kapital" umfasst nach DRS 21.A2.3 bankaufsichtsrechtliches Ergänzungskapital, darunter Nachrangkapital wie nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechte sowie bankaufsichtsrechtliches Kernkapital, zB Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Nicht zum sonstigen Kapital gehören Grund- oder Stammkapital (ohne Vorzugsaktien) sowie offene Rücklagen.

 

Tz. 214

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Die Konzentration der Zahlungsvorgänge im Finanzierungsbereich auf die Finanzierung mit Eigenkapital wird in DRS 21.A2.25 explizit begründet. Es wird festgestellt, dass die Außenfinanzierung durch Fremdkapitalgeber bei Kreditinstituten eher zum operativen Geschäft gehört. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen und Anleihen sowie die Aufnahme von Verbindlichkeiten habe für Banken eine ganz andere Bedeutung als für Nichtbanken. Dies führe dazu, dass die deutschen Institute die Aufnahme von verbrieften oder nicht verbrieften Verbindlichkeiten sowie den Erwerb von entsprechenden Forderungen dem Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen haben (DRS 21.A2.18 und DRS 21.A2.19).

Demgegenüber kann aus dem Gliederungsbeispiel in IAS 7 Anhang B geschlossen werden, dass Finanzinstitutionen im Finanzierungsbereich auch Zahlungsströme im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung haben können. Andererseits wird in IAS 7.15 festgestellt, dass bei Finanzinstitutionen Kreditgewährungen und Ausleihungen der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, wenn sie zum Kerngeschäft gehören.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?