Tz. 58

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitionen durchzuführen, ohne dabei auf Quellen der Außenfinanzierung angewiesen zu sein. Es geht somit um die Darstellung der Innenfinanzierung. IAS 7.14 stellt fest, dass Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit in erster Linie aus der umsatzbezogenen Unternehmenstätigkeit stammen und deshalb regelmäßig auf erfolgswirksamen Vorgängen beruhen, die als Aufwendungen und Erträge ihren Niederschlag in der GuV finden.

 

Tz. 59

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Anders als bei den Mittelzuflüssen/-abflüssen aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit werden für die Abgrenzung der Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit in IAS 7.14 (a)–(g) nur Beispiele angeführt:

  • Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen;
  • Zahlungseingänge aus Nutzungsentgelten, Honoraren, Provisionen und anderen Erlösen;
  • Auszahlungen an Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen;
  • Auszahlungen an und für Beschäftigte;
  • Einzahlungen und Auszahlungen von Versicherungsunternehmen für Prämien, Schadensregulierungen, Leibrenten und andere Versicherungsleistungen;
  • Zahlungen oder Rückerstattungen von Ertragsteuern, es sei denn, die Zahlungen können der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit zugeordnet werden;
  • Einzahlungen und Auszahlungen für Handelsverträge.
 

Tz. 60

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Erläuternd heißt es dazu in IAS 7.15: Werden Wertpapiere und Anleihen (securities and loans) für Handelszwecke gehalten, so ähneln diese Posten den zur Weiterveräußerung bestimmten Vorräten. Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Kauf oder Verkauf solcher Posten sind deshalb der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen. Ähnlich gelten idR bei Finanzinstitutionen die Cashflows aus gewährten Krediten als betriebliche Tätigkeit. Ebenso als Cashflow der betrieblichen Tätigkeit zu klassifizieren sind nach IAS 7.14 die Auszahlungen für den Erwerb oder die Herstellung von Sachanlagen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vermietet und anschließend verkauft werden (typisch z. B. bei Autovermietung), sowie die Einzahlungen aus deren Vermietung und Verkauf (vgl. Tz. 77). Alle anderen Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens sind, obwohl sie in der Erfolgsrechnung enthalten sind, nicht unter den Einzahlungen/Auszahlungen aus der betrieblichen Tätigkeit, sondern im Bereich der Investitionstätigkeit zu erfassen (vgl. auch Tz. 40ff.).

 

Tz. 61

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 Insurance Contracts werden in IAS 7.14 (e) als Beispiele für Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit Einzahlungen und Auszahlungen von Versicherungsunternehmen für Prämien, Schadensregulierungen, Leibrenten und andere Versicherungsleistungen angeführt. Diese Beispiele entfallen mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen (vgl. IFRS 17.Anhang D).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?