Tz. 36

Stand: EL 25 – ET: 01/2015

Qualifizierende Versicherungsverträge (qualifying insurance policies) liegen vor, wenn:

die Erlöse aus einer Police nur verwendet werden, um Leistungen im Rahmen eines Leistungsplans zu erbringen;
die Erlöse insolvenzgeschützt sind;
eine Rückerstattung der Mittel des Versicherers (an das Trägerunternehmen) nur bei Überdeckung oder zur Erstattung vom Arbeitgeber bereits geleisteter Zahlungen an Arbeitnehmer erfolgt; und
der Versicherer nicht zu den nahestehenden Unternehmen iSd. IAS 24 des berichtenden Unternehmens gehört (IAS 19.8).

Eine qualifizierende Versicherungspolice muss dabei nicht notwendigerweise die Definition eines Versicherungsvertrags iSv. IFRS 4 erfüllen. Der klassische Anwendungsfall in der Praxis sind in Deutschland Rückdeckungsversicherungen mit Verpfändung der Ansprüche an die Versorgungsberechtigten (zur Bewertung vgl. Tz. 146 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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