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c. Währungsumrechnung bei derivativer Ableitung aus dem Konzernabschluss

Thomas Harzheim, Patrick Thoma
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Tz. 169

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Wird die Konzern-Kapitalflussrechnung derivativ aus dem Konzernabschluss abgeleitet, so bedarf es nur bei vordergründiger Betrachtung keinerlei zusätzlicher Bemühungen zur adäquaten Berücksichtigung des Fremdwährungsproblems in der Konzern-Kapitalflussrechnung. Probleme der Währungsumrechnung und der Konsolidierung konzerninterner Zahlungsvorgänge treten dann explizit nicht auf. Es darf dabei aber nicht verkannt werden, dass bei derivativer Ableitung aus dem Konzernabschluss implizit jene Lösungen der Kursumrechnungsprobleme in die Kapitalflussrechnung übernommen werden, die bei Aufstellung der Konzernbilanz und der Konzern-GuV zur Anwendung gelangt sind. So werden bei einer Umrechnung zum Stichtagskurs beispielsweise Wechselkursschwankungen stets zu Bestandsänderungen in der Bilanz führen. Solche nicht zahlungswirksamen Vorgänge sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung zu korrigieren.

 

Tz. 170

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Dies sei anhand des folgenden Beispiels von Plein (WPg 1998, S. 10/14f.) verdeutlicht:

Gegeben sind die folgenden Daten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Tochterunternehmens (TU) wurden bereits um konzerninterne Leistungsbeziehungen korrigiert.

 
  31.12.01 31.12.02
Forderungen aus LuL des TU in der Einzelbilanz TU in Landeswährung 550 550
Umrechnungskurs LW : KW 1 : 1 1 : 2
Forderungen aus LuL des TU in der Konzernbilanz in Konzernwährung (KW) 550 550

Es ergibt sich folgende wechselkursbedingte Wertänderung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Der Posten "Erhöhung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" bei der derivativen Ableitung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist um die wechselkursbedingte Wertänderung in Höhe von 625 (in KW) zu reduzieren.

 

Tz. 171

Stand: EL 48 – ET: 10/20...

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