Prof. Dr. Peter Wollmert, Dr. Stefan Bischof
Tz. 173
Stand: EL 25 – ET: 01/2015
Bei überdotierten Versorgungsplänen oder bei entstandenen versicherungsmathematischen Gewinnen (zB aufgrund einer in Folge gestiegener Zinssätze verringerten defined benefit obligation) kann aus einem Leistungsplan ein Vermögenswert (net defined benefit asset) entstehen (IAS 19.65). Der Ansatz eines solchen Aktivpostens ist beschränkt auf den Barwert des Nutzens, den das Unternehmen für sich daraus tatsächlich ziehen kann (zB durch Rückvergütungen oder künftige Beitragssenkungen). Diese Beschränkung des Aktivpostens durch eine Vermögensobergrenze wird als Neubewertung erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst.
Tz. 174
Stand: EL 25 – ET: 01/2015
Wurde zu Beginn des Geschäftsjahres eine Vermögenswertbegrenzung (asset ceiling) vorgenommen, wurde die rechnerische Verzinsung des Effekts der Vermögenswertbegrenzung als Zinskomponente in der GuV erfasst. Soweit die Änderung des Effekts aus der Vermögenswertbegrenzung am Abschlussstichtag von der rechnerischen Verzinsung abweicht, stellt diese Differenz eine Neubewertungskomponente dar.
Die Ermittlung dieser Limitierung kann in der Praxis durchaus kompliziert werden. Deswegen dient die 2007 vom IASB veröffentlichte Interpretation IFRIC 14 IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction zur Konkretisierung des Begriffs des wirtschaftlichen Nutzens unter Aufklärung der drei Zentralfragen (IFRIC 14.6):
– |
Wann sind Rückerstattungen oder künftige Beitragsminderungen als verfügbar anzusehen? |
– |
Wie wirkt sich eine Mindestdotierungsverpflichtung auf die Verfügbarkeit künftiger Beitragsminderungen aus? |
– |
Unter welchen Umständen führen Mindestbeitragszahlungen zum Ansatz einer Verbindlichkeit? |
Tz. 175
Stand: EL 25 – ET: 01/2015
Nach IFRIC 14.11 f. ist ein wirtschaftlicher Nutzen gegeben, wenn das Unternehmen ein Recht auf eine Vermögenserstattung hat. Dieses Recht darf dabei nicht von künftigen Ereignissen abhängig sein, deren Eintritt das Unternehmen nicht kontrollieren kann.
Tz. 176
Stand: EL 25 – ET: 01/2015
Für die Bewertung von Minderungen künftiger Beitragszahlungen ist es von Bedeutung, ob gesetzliche oder vertragliche Mindestdotierungsvorschriften bestehen. Falls aufgrund von solchen Bestimmungen noch zu leistende Zusatzbeitragszahlungen für vergangene Dienstzeiten dem Unternehmen nach Einzahlung in den Plan nicht in vollem Umfang als ökonomischer Nutzen zur Verfügung stehen, hat das Unternehmen zum Zeitpunkt des Entstehens eine Schuld anzusetzen. Dies führt zu einer Reduzierung des leistungsorientierten Vermögenswerts oder zu einer Erhöhung der Nettoschuld (IFRIC 14.24). Dadurch betroffen sind unter anderem Pensionsfonds in Großbritannien, in der Schweiz, in Belgien und in den Niederlanden. Auch in Deutschland sind solche Auswirkungen bei Unterstützungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds denkbar.
Tz. 177
Stand: EL 25 – ET: 01/2015
Zur gegenwärtig beim IFRS IC anhängigen Frage der Verfügbarkeit von Rückerstattungen aus einem leistungsorientierten Plan, der von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet wird, vgl. Tz. 259.