Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Andrea Rolvering
Tz. 32
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Gemäß IAS 34.8 hat ein verkürzter Zwischenbericht eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung zu enthalten.
Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) soll dem Berichtsleser Einblicke in die Eigenkapitalveränderungen des Unternehmens, dh. in seine Eigenkapitalzu- und -abgänge in der Berichtsperiode gewähren (vgl. Federspieler, 1999, S. 183).
IAS 34 weist zur Bestimmung des Mindestumfangs einer solchen Eigenkapitalveränderungsrechnung auf die Regelungen des IAS 1 sowie die Anwendungsleitlinien in IAS 1 hin. In IAS 1.106 werden die in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung in einem jährlichen Abschluss zu veröffentlichenden Angaben festgelegt. Nach der hier vertretenen Auffassung sollten die Ausweisvorschriften in IAS 1 zur Darstellung von Eigenkapitalveränderungen auch im Zwischenbericht befolgt werden.
Tz. 33
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Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ist entsprechend der Anwendungsleitlinie zu IAS 1 in Matrixform darzustellen, in der die einzelnen Eigenkapitalposten gem. IAS 1 spaltenweise und die einzelnen das Eigenkapital beeinflussenden Größen zeilenweise aufgeführt werden.
Tz. 34
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
In einer Eigenkapitalveränderungsrechnung eines IFRS-Zwischenberichts sind in Übereinstimmung mit IAS 1 mindestens die folgenden das Eigenkapital beeinflussenden Größen auszuweisen:
Statement of changes in equity |
Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Equity at the beginning of the previous reporting period Changes in accounting policy Restated equity at the beginning of the previous reporting period |
Eigenkapital zu Beginn der Vorberichtsperiode Änderungen von Rechnungslegungsmethoden Angepasstes Eigenkapital zu Beginn der Vorberichtsperiode |
Changes in equity for the previous reporting Period Dividends Total comprehensive income for the year Balance at the end of the previous reporting period |
Eigenkapitalveränderungen der Vorberichtsperiode Dividenden Gesamtergebnis des Jahres Eigenkapital am Ende der Vorberichtsperiode |
Changes in equity for the reporting period Issue of share capital Dividends Total comprehensive income for the year Transfer to retained earnings Balance at the end of the reporting period |
Eigenkapitalveränderungen der Berichtsperiode Kapitalerhöhung Dividenden Gesamtergebnis des Jahres Einstellung in die Gewinnrücklagen Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode |
Abb. 3: Bestandteile einer Eigenkapitalveränderungsrechnung gem. IAS 1.106, die alle Veränderungen des Eigenkapitals zeigt (Abb. in Anlehnung an IAS 1.IG).
Tz. 35
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Mit der Überarbeitung des IAS 1 im Jahr 2007 reduzierte sich der Umfang einer Eigenkapitalveränderungsrechnung erheblich (vgl. Zülch/Fischer, DB 2007, S. 1768). Sowohl die erfolgswirksam erfassten Aufwendungen und Erträge als auch sämtliche Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind unter der Ägide des überarbeiteten IAS 1 in der Gesamtergebnisrechnung und folglich nicht mehr einzeln in der Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellen. Ferner sind auch Umgliederungsbeträge, bspw. aus der Veräußerung von Wertpapieren, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und deren Veränderung des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst werden, nicht in der Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellen, sondern wahlweise entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang anzugeben (vgl. EY (Hrsg.), International GAAP 2020, S. 141).
Tz. 36
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Hinsichtlich der ausgeschütteten Dividende bzw. des betreffenden Betrags je Aktie räumt IAS 1.107 dem bilanzierenden Unternehmen das Wahlrecht ein, diese entweder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang anzugeben. Für eine Darstellung in der Eigenkapitalveränderungsrechnung spricht uE, dass insoweit eine einheitliche Darstellung der Eigenkapitalveränderungen innerhalb einer Rechnung erreicht wird und keine Informationen in den Anhang verlagert werden (vgl. Alvarez/Wotschofsky, 2003, S. 65; Baetge, 1998, S. 353f.).
Tz. 37
Stand: EL 41 – ET: 6/2020
Zu beachten ist, dass das Unternehmen aufgrund des Stetigkeitsgebotes (vgl. IAS 1.45) die einmal gewählte Form der Darstellung im Abschluss – die ausgeschüttete Dividende bzw. den betreffenden Betrag je Aktie entweder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang anzugeben – auch in seinen Zwischenbericht übernehmen muss.
Tz. 38
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Gemäß IAS 34.20 (c) sind die Veränderungen des Eigenkapitals von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin den entsprechenden Werten der Vorperiode gegenüberzustellen, dh., ein Unternehmen, dessen Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, muss in seinem Zwischenbericht zum 30.09.x1 eine Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 01.01.x1 bis zum 30.09.x1 sowie eine Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Vergleichszeitraum vom 01.01.x0 bis zum 30.09.x0 ausweisen. Unternehmen, deren Geschäft saisonalen Schwankungen unterliegt, empfiehlt IAS 34.21, zusätzlich auch eine Eigenkapital...