Dr. Stefan M. Schreiber, Prof. Dr. Dirk Simons
Tz. 123
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Gehen Dividendenzahlungen als Parameter in das verwendete Bewertungsmodell ein, so sind zukünftig erwartete und nicht vergangene Dividendenzahlungen zu berücksichtigen. Allerdings ist für die Prognose auf das Muster vergangener Dividendenausschüttungen abzustellen (IFRS 2.B35; vgl. Vater, StuB 2004, S. 804). Basierte die Dividendenpolitik der Vergangenheit auf bestimmten Steigerungsraten, so ist es nicht sachgemäß, für das Bewertungsmodell von konstanten zukünftigen Dividendenzahlungen auszugehen.
Tz. 124
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Allgemein ist bei der Bestimmung der zukünftigen Dividenden auf öffentlich verfügbare Informationen abzustellen. Unternehmen, die in der Vergangenheit keine Dividenden ausgeschüttet haben und dies in Zukunft auch nicht planen, müssen eine Dividendenrendite von null ansetzen. Werden für die Zukunft erstmals Dividendenausschüttungen geplant, soll als Dividendenrendite ein Mittelwert aus der eigenen historischen Dividendenrendite in Höhe von null und der Dividendenrendite einer Vergleichsgruppe herangezogen werden.
Tz. 125
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Im Detail ist die Einbeziehung zukünftiger Dividenden in das Bewertungsmodell davon abhängig, ob die Teilnehmer des Aktienoptionsprogramms an den zukünftigen Dividendenausschüttungen partizipieren (vgl. IFRS 2.B31). Erhält zB ein Optionsberechtigter zusätzlich zu den Optionen das Recht auf Dividendenausschüttungen für den Zeitraum von Gewährungszeitpunkt bis zum Ausübungszeitpunkt, so sind keine Dividenden in die Bewertung der Option einzubeziehen (IFRS 2.B32). Im Gegensatz dazu sind erwartete Dividendenzahlungen bei der Bewertung zu berücksichtigen, wenn die Optionsberechtigten bis zum Ausübungszeitpunkt nicht an Dividendenzahlungen partizipieren (IFRS 2.B34). Vgl. IFRS 2.B33f. auch für die Behandlung von Dividenden im Rahmen der Bewertung von Aktienprogrammen.
Tz. 126
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Ex post wird sich die Dividendenschätzung in vielen Fällen als unzutreffend erweisen, wenn es zu erheblichen und unvorhersehbaren Schwankungen kommt. Dies ist jedoch unkritisch, da es bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Option lediglich auf die erwarteten Wertverhältnisse im Gewährungszeitpunkt ankommt. Weitere Abweichungen können durch Sonderdividenden oder die in Deutschland weitgehend unbekannten unterjährigen Dividenden verursacht werden.
Tz. 126a
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Die Gewährung von Aktienoptionsprogrammen hat ebenfalls Rückwirkungen auf die Dividendenpolitik eines Unternehmens. Eine jüngere europäische Studie, die allerdings überwiegend auf britischen Unternehmensbeobachtungen basiert, bestätigt den Zusammenhang von niedrigen Dividendenausschüttungen und der Existenz von nicht dividendengeschützten Optionsprogrammen (vgl. De Cesari/Ozkan, JoBF 2015, S. 79ff.).