Tz. 204

Stand: EL 43 – ET: 03/2021

Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurteilung der Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements ermöglichen.

Um dies zu erreichen, verlangt IAS 1.135 die Angabe folgender Detailinformationen, die auf Informationen basieren soll, die das berichtende Unternehmen intern zur Information der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen nutzt:

(a)

qualitative Angaben zu den Zielen, Methoden und Prozessen beim Kapitalmanagement inklusive

(i) einer Beschreibung, was als Kapital gemanagt wird,
(ii) für den Fall, dass das Unternehmen einer externen Kapitalanforderung unterliegt (zB also Banken oder Versicherungen) – die Art dieser Anforderungen und die Art und Weise, wie sie in das Kapitalmanagement einbezogen werden, und
(iii) Angaben darüber, wie es seine Ziele für das Kapitalmanagement erfüllt;
(b) zusammenfassende quantitative Angaben darüber, was als Kapital gemanagt wird. Einige Unternehmen betrachten bestimmte finanzielle Verbindlichkeiten (wie einige Formen nachrangiger Verbindlichkeiten) als Teil des Kapitals. Für andere Unternehmen hingegen fallen bestimmte Eigenkapitalbestandteile (wie solche, die aus der Absicherung von Zahlungsströmen resultieren) nicht unter das Kapital;
(c) jede Veränderung, die gegenüber der vorangegangenen Periode bei (a) und (b) eingetreten ist;
(d) Angaben darüber, ob es in der Periode alle etwaigen externen Kapitalanforderungen erfüllt hat, denen es unterliegt;
(e) für den Fall, dass das Unternehmen solche externen Kapitalanforderungen nicht erfüllt hat, die Konsequenzen dieser Nichterfüllung.
 

Tz. 205

Stand: EL 43 – ET: 03/2021

IAS 1.136 stellt fest, dass das Management des Kapitals auf unterschiedliche Weise erfolgen kann und Unternehmen einer Reihe unterschiedlicher Kapitalanforderungen unterliegen können. So kann zB ein Mischkonzern sowohl im Versicherungs- als auch Bankgeschäft tätige Unternehmen umfassen. Dies kann darüber hinaus auch in unterschiedlichen Rechtskreisen erfolgen. Für den Fall, dass zusammengefasste Angaben zu Kapitalanforderungen und zu der Art des Kapitalmanagements keine sachdienlichen Informationen liefern oder den Abschlussadressaten ein verzerrtes Bild der Kapitalressourcen des Berichtsunternehmens vermitteln würden, hat das Unternehmen zu jeder Kapitalanforderung, der es unterliegt, gesonderte Angaben zu machen.

 

Tz. 206

Stand: EL 43 – ET: 03/2021

In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 sind Beispiele enthalten, um diese eher abstrakte Norm zu erläutern:

Angeführt sei zunächst das relativ einfach gehaltene Beispiel eines nicht regulierten Unternehmens, also zB eines Industrieunternehmens, das das Kapital anhand des bereinigten Verschuldungsgrads überwacht (IAS 1.IG10):

Hierbei wird zunächst im Beispiel ausgeführt, dass ein Unternehmen in Abhängigkeit von den konkreten Umständen entscheidet, wie viel Detailinformationen es gibt, um den Anforderungen von IAS 1.134 und IAS 1.135 gerecht zu werden. Bei der Festlegung von Form und Inhalt der Angaben, um diesen Erfordernissen nachzukommen, sind auch die Angabepflichten von IAS 7.44A–44E zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Konzern A produziert und verkauft Autos. Zu Konzern A gehört ein Finanztochterunternehmen, das Kunden Finanzierungen, hauptsächlich in der Form von Leasingverträgen, anbietet. Konzern A unterliegt keinen externen Kapitalanforderungen.

Beispielangabe:

Die Zielsetzungen des Konzerns beim Kapitalmanagement lauten:

  • Gewährleistung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens, damit es weiterhin Erträge für die Aktionäre und Vorteile für andere Interessensgruppen erwirtschaften kann, und
  • Erzielung einer angemessenen Rendite für die Aktionäre durch die Festlegung von Preisen für Produkte und Dienstleistungen, die dem Risikoniveau angemessen sind.

Der Konzern legt die Kapitalhöhe proportional zum Risiko fest. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, um auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Risikoeigenschaften der zugrunde liegenden Vermögenswerte reagieren zu können. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann der Konzern die Höhe der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden anpassen, eine Kapitalrückzahlung an die Aktionäre vornehmen, neue Aktien ausgeben oder zur Verringerung der Schulden Vermögenswerte veräußern.

Der Konzern überwacht das Kapital wie andere Unternehmen der Branche anhand des bereinigten Verschuldungsgrads. Diese Kennzahl errechnet sich aus den Nettoschulden dividiert durch das bereinigte Kapital. Die Nettoschulden entsprechen den Gesamtschulden (laut Bilanz), abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Kapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals (dh. gezei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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