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e. Effective interest method

Prof. Dr. Andreas Barckow
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Tz. 97

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Die Effektivzinsmethode wird für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten benötigt und nimmt dort eine zentrale Rolle ein. Sie dient va. der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen über die Laufzeit der jeweiligen Finanzinstrumente (vgl. IFRS 9 Appendix A) und kommt auch bei Finanzinstrumenten zum Einsatz, bei denen sich Anschaffungswert und Rückzahlungsbetrag entsprechen (vgl. IFRS 9.IG.B.27). Normalerweise erfolgt die Amortisation von Gebühren etc. über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments. Die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums als die vertragliche Gesamtlaufzeit bei der Ermittlung des Effektivzinses sieht der IASB dann als sachgerecht an, wenn der Risikofaktor, auf den sich die zu verteilenden Gebühren, Transaktionskosten sowie Auf- bzw. Abgelder beziehen, vor Fälligkeit an das Marktniveau angepasst wird. Als Beispiel sei ein variabel verzinsliches Instrument genannt, dessen Verzinsung alle sechs Monate an einen Referenzzins wie Euribor oder Libor angepasst wird. Zwischen den Zinsanpassungsterminen baut sich eine Zinsabgrenzung auf, die der Vorschrift nach nicht über die verbleibende Restlaufzeit, sondern bis zum nächsten Zinsanpassungstermin abgebaut werden soll. Anderweitige (nicht zins­induzierte) Veränderungen des zu zahlenden resp. empfangenen Zinses, bspw. ein Aufschlag auf den variablen Zins infolge einer Ratingverschlechterung des Schuldners, sind hingegen über die noch verbleibende Restlaufzeit zu verteilen (vgl. IFRS 9.B5.4.4 iVm. BCZ5.69f. und IG.B.26).

 

Tz. 98

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Die Effektivzinsberechnung führt bei variabel verzinslichen Instrumenten zu einer regelmäßigen Anpassung des Effektivzinses. Das liegt daran, dass sich die ihnen zugrunde liegende Verzinsung infolge der Veränderung des...

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