Tz. 45

Stand: EL 25 – ET: 01/2015

Eine Abgeltung (settlement) von Versorgungsansprüchen bezeichnet den Fall, in dem ein Unternehmen eine Vereinbarung eingeht, wonach alle weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die sich aus einer Leistungszusage ergeben, teilweise oder vollständig erlöschen. Ausgenommen sind Zahlungen, die im Rahmen der Planbestimmungen vorgesehen sind und dementsprechend in den versicherungsmathematischen Annahmen berücksichtigt werden (IAS 19.8). Zum Beispiel stellt ein pauschaler Barausgleich an begünstigte Arbeitnehmer im Austausch gegen ihre Ansprüche auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Abgeltung dar, wenn dieser als Erfüllungsoption im Plan angelegt ist (IAS 19.111; IAS 19.BC163). Dagegen stellt die einmalige Übertragung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Plan mittels Erwerb eines Versicherungsvertrags grundsätzlich eine Abgeltung dar (IAS 19.111). In IAS 19.112 wird konkretisiert, dass der Erwerb eines Versicherungsvertrags keine Abgeltung darstellt, wenn das Unternehmen rechtlich oder faktisch verpflichtet ist, weitere Zahlungen zu leisten, sofern der Versicherer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (vollständig) nachkommt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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