Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch
Tz. 195
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Das Kapitel zu den Kapitalerhaltungskonzepten wurde unverändert aus dem Conceptual Framework (2010) übernommen. Eine Überarbeitung des Kapitels in der Zukunft ist jedoch nicht ausgeschlossen (vgl. CF.BC8.4). Der IASB unterscheidet im Conceptual Framework (2018) (CF.8.1–8.10) weiterhin zwischen dem finanzwirtschaftlichen Kapitalkonzept (financial concept) und dem leistungswirtschaftlichen Kapitalkonzept (physical concept). Die meisten Unternehmen wenden bei ihren Jahresabschlüssen das finanzwirtschaftliche Kapitalkonzept an (CF.8.1).
Tz. 196
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Die Konzepte unterscheiden sich grundlegend dadurch, wie sich Preisänderungen bei den Vermögenswerten (assets) bzw. Schulden (liabilities) des Unternehmens auswirken (vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.), in: Haufe IFRS-Komm., 16. Aufl., § 1, Tz. 111). Während das finanzwirtschaftliche Konzept insgesamt auf einen geldmäßigen Gewinnbegriff abzielt, ist der Gewinnbegriff beim leistungswirtschaftlichen Konzept eher güterorientiert bzw. wertmäßig aufzufassen. Der IASB stellt dem bilanzierenden Unternehmen zwar frei, welches der Kapitalerhaltungskonzepte es anwendet. Beide Konzepte sind mit dem übrigen Conceptual Framework konform. Bei der Wahl eines Konzeptes soll das Unternehmen aber nach unternehmensindividuellen Aspekten entscheiden, welches Konzept es anwendet. Grundsätzlich kann aber unterstellt werden, dass mit einem IFRS-Abschluss die finanzwirtschaftliche Kapitalerhaltung verfolgt wird (vgl. Baetge/Zülch, in: HdJ, Abt. I/2, Tz. 290f.), wobei dies nicht bedeutet, dass der IASB hiermit für einen IFRS-Abschluss den Zweck der Kapitalerhaltung iSd HGB fordert (Baetge/Kirsch/Thiele, 14. Aufl., S. 151).
Tz. 197
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Im Rahmen des finanzwirtschaftlichen Kapitalkonzepts ist das Kapital gleichzusetzen mit dem Eigenkapital bzw. Reinvermögen des Unternehmens. Das Unternehmen sollte dieses Konzept folglich wählen, wenn die Abschlussadressaten im Wesentlichen an der Erhaltung ihres investierten Kapitals interessiert sind (CF.8.2).
Tz. 198
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Beim leistungswirtschaftlichen Kapitalkonzept wird das Kapital hingegen als Produktionskapazität des Unternehmens, zB die Ausbringungsmenge pro Tag (CF.8.1), betrachtet. Sind die Adressaten also eher an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens interessiert, ist dieses Kapitalkonzept zu wählen.
Tz. 199
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Mit dem gewählten Kapitalkonzept geht ein entsprechendes Kapitalerhaltungskonzept einher. Nach CF.8.4 befasst sich ein Kapitalerhaltungskonzept damit, wie ein Unternehmen das Kapital definiert, welches es erhalten möchte. Mithin verbindet ein solches Konzept das Kapitalkonzept auf der einen Seite mit dem Erfolgskonzept auf der anderen Seite, da hiermit ausgedrückt wird, wie Gewinn bewertet wird. Im Conceptual Framework wird abhängig von dem Kapitalkonzept zwischen der finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltung (financial capital maintenance) (CF.8.3(a)) und der leistungswirtschaftlichen Kapitalerhaltung (physical capital maintenance) (CF.8.3(b)) unterschieden.
Tz. 200
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Im Rahmen des finanzwirtschaftlichen Kapitalerhaltungskonzepts ist das Kapital gleichzusetzen mit dem Eigenkapital bzw. Reinvermögen des Unternehmens. Folglich orientiert sich dieses Konzept bei der Ermittlung des Gewinns an der realisierten Überliquidität. Gewinne sind nur dann als realisiert zu erachten, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens erhöhen (vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, 14. Aufl., S. 151). Das bedeutet, dass der Wert des Reinvermögens zum Ende der Berichtsperiode höher ist als zu Beginn der Berichtsperiode, wobei alle Kapitalabführungen und Kapitalzuführungen der Anteilseigner im Laufe der Periode abgerechnet sind. Dieses Konzept kann sowohl mit nominalen Geldeinheiten als auch in realen Einheiten bewertet werden.
Tz. 201
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Das leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltungskonzept betrachtet einen Gewinn hingegen erst dann als realisiert, wenn die betriebliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens gestiegen ist. Ein Gewinn wurde also demnach erst dann erzielt, wenn die physische Produktionskapazität (oder die betriebliche Leistungsfähigkeit) zum Ende der Berichtsperiode höher ist als die Kapazität zu Beginn der Periode. Auch hier ist zu beachten, dass alle Kapitalabführungen und Kapitalzuführungen abgerechnet werden. Nach CF.8.5 wird im Rahmen des leistungswirtschaftlichen Konzepts mit Wiederbeschaffungskosten bewertet. Das leistungswirtschaftliche Kapitalerhaltungskonzept wird auch als Sachkapital- oder Substanzerhaltungskonzept bezeichnet (vgl. Baetge/Zülch, in: HdJ, Abt. I/2, Tz. 289).